Was Sie wirklich bekommen

Für die Wärmepumpe gibt es einen echten Zuschuss von bis zu 80 % über die KfW. Für die Photovoltaikanlage gibt es keinen Direktzuschuss, dafür den Nullsteuersatz und die auf zwanzig Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung. Der entscheidende Punkt ist bei beiden derselbe: die Reihenfolge. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein.

Wärmepumpe: der KfW-Zuschuss 458

Stand:

Die Heizungsförderung läuft über die KfW. Viele ältere Ratgeberseiten nennen hier noch das BAFA. Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

KfW-Zuschuss 458: Bausteine und Sätze
Baustein Satz Für wen
Grundförderung 30 % Alle, ohne weitere Bedingung
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Selbstnutzer, Austausch einer begünstigten Altheizung
Einkommensbonus bis 40 % Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €
Obergrenze des Fördersatzes 70 % 80 % für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €. Mit einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt verschiebt sich diese Grenze um 10.000 € nach oben. Die Bausteine oben ergeben zusammen bis zu 86 %, die Obergrenze greift also.
Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit 28.000 € Höchstbetrag, auf den der Fördersatz angewendet wird
Höchstzuschuss bei 80 % 22.400 € 80 % von 28.000 € förderfähigen Kosten, also mit Einkommensbonus

Tabelle seitlich scrollbar.

Quelle: BEG EM / KfW-Zuschuss 458, Fassung ab 21.07.2026

Warum ältere Rechner zu hohe Zuschüsse zeigen

Am 21. Juli 2026 wurde die Richtlinie geändert. Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 %, der Effizienzbonus von 5 Prozent und der Emissionsminderungszuschlag entfielen ersatzlos. Wer eine Zahl aus einem älteren Ratgeber übernimmt, rechnet mit einem Zuschuss, den es nicht mehr gibt.

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Photovoltaik: Nullsteuersatz und Einspeisevergütung

Stand:

Für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher auf und an Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz: Lieferung und Installation sind mit null Prozent Umsatzsteuer belegt. Für Wärmepumpe und Wallbox gilt er nicht, dort fällt die reguläre Umsatzsteuer an. Im Angebot steht für jede Position, welcher Satz gilt. Für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind zudem die Einnahmen einkommensteuerfrei. Das ersetzt keine Steuerberatung. Es sagt Ihnen nur, welche Frage Sie dort stellen sollten.

Für Strom, den Sie einspeisen, erhalten Sie die gesetzliche Vergütung, festgeschrieben für zwanzig Jahre ab Inbetriebnahme. Sie liegt bei 7,70 Cent je Kilowattstunde für die ersten 10 kWp bei Überschusseinspeisung und sinkt halbjährlich um ein Prozent. Diese Sätze gelten für Anlagen, die bis zum 31.01.2027 in Betrieb gehen. Wer später anschließt, bekommt weniger. Ein Grund zur Eile ist das nicht: die Vergütung trägt die Wirtschaftlichkeit ohnehin nicht, das tut der Eigenverbrauch.

Weil die Vergütung so niedrig ist, entsteht die Wirtschaftlichkeit heute über den Eigenverbrauch. Wie stark das bei Ihnen wirkt, zeigt der Photovoltaik-Rechner.

Liegt die Rate unter dem, was Sie heute zahlen?

Wenn das Kapital nicht bereitliegt, ist der übliche Weg ein Modernisierungskredit oder ein zinsgünstiges Förderdarlehen, kombiniert mit dem Zuschuss. Wirtschaftlich entscheidend ist, ob die monatliche Rate unter dem liegt, was Sie heute an Strom- und Heizkosten sparen. Genau diese Gegenüberstellung rechnen wir im Beratungsgespräch, und der Photovoltaik-Rechner zeigt die Größenordnung schon vorab.

Finanzieren lässt sich das über Ihre eigene Hausbank oder über einen Finanzierungspartner. Wir erklären Ihnen beide Wege und stellen die Unterlagen zusammen, die dafür gebraucht werden.

Unser Rat ist in beiden Fällen derselbe: Lassen Sie sich beide Angebote geben und nehmen Sie das mit den besseren Konditionen. An welcher Stelle Sie finanzieren, ändert für uns nichts.

Zinsen, Laufzeiten und Förderbedingungen ändern sich laufend, und was am Ende zusammenpasst, hängt an Ihrem Vorhaben und Ihrer Situation. Deshalb steht hier keine Rate und kein Zinssatz. Gerechnet wird individuell, mit den Konditionen, die am Tag Ihres Angebots gelten.

Kommunale Programme prüfen wir nach Ihrer Postleitzahl

Manche Städte und Landkreise legen eigene Zuschüsse auf, etwa für Speicher oder für den Heizungstausch. Diese Programme unterscheiden sich stark und laufen regelmäßig aus. Wir prüfen anhand Ihrer Postleitzahl, was zum Zeitpunkt Ihres Antrags tatsächlich verfügbar ist, und werben nicht mit Beträgen, die es dann vielleicht nicht mehr gibt.

In welcher Reihenfolge wird beantragt?

  1. Fachunternehmen einbinden

    Fachbetrieb oder Energieberatung holt die Bestätigung zum Antrag, ohne die der Antrag nicht läuft.

  2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung

    Der Vertrag wird geschlossen, aber noch nicht wirksam. Er hängt an der Förderzusage.

  3. Förderantrag stellen

    Vor Beginn der Arbeiten. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung vollständig.

  4. Zusage abwarten

    Mit der Zusage wird der Vertrag wirksam, danach wird gebaut.

  5. Nachweis einreichen

    Nach der Inbetriebnahme. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Diesen Weg übernehmen wir für Sie. Hier verlieren die meisten Projekte ohne Begleitung Geld.

Fragen zu Förderung und Finanzierung

Gibt es einen Zuschuss für Photovoltaikanlagen?

Einen bundesweiten Direktzuschuss für private Photovoltaikanlagen gibt es derzeit nicht. Die Förderung läuft über zwei andere Wege: den Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz, der die Anlage effektiv um die Umsatzsteuer günstiger macht, und die auf zwanzig Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung. Dazu kommen zinsgünstige Kredite und in manchen Kommunen eigene Programme.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?

Über den KfW-Zuschuss 458 sind 46 % der förderfähigen Kosten möglich: 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Mit Einkommensbonus ergeben die Bausteine mehr, ausgezahlt werden aber höchstens 70 %. 80 % gibt es nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €. Die förderfähigen Höchstkosten liegen bei einem Einfamilienhaus bei 28.000 €, der Zuschuss damit bei höchstens 22.400 €.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Vor der Auftragsvergabe. Das ist der häufigste und teuerste Fehler: Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung vollständig. Üblich ist deshalb ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Wir arbeiten immer so.

Kann ich Förderung und Kredit kombinieren?

Ja, das ist der Regelfall. Der Zuschuss deckt einen Teil der Kosten, für den Rest lässt sich ein Modernisierungs- oder Ergänzungskredit nutzen. Wichtig ist die Reihenfolge und dass beide Anträge zueinander passen. Wir sagen Ihnen, welche Kombination in Ihrem Fall möglich ist.

Was ist der Nullsteuersatz?

Seit 2023 gilt für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Sie zahlen also keine Umsatzsteuer auf die Anlage. Das ist keine Förderung im klassischen Sinn, wirkt aber wie ein Preisnachlass in Höhe des früheren Steuersatzes und macht den früher üblichen Weg über die Regelbesteuerung überflüssig.

Gibt es in Stuttgart eigene Förderprogramme?

Kommunale Programme gibt es, sie unterscheiden sich aber stark in Höhe, Bedingungen und Laufzeit, und sie laufen regelmäßig aus oder werden neu aufgelegt. Wir prüfen anhand Ihrer Postleitzahl, welche Programme zum Zeitpunkt Ihres Antrags tatsächlich verfügbar sind. In die Rechnung kommt nur, was dann auch beantragt werden kann.

Welche Förderung ist bei Ihnen realistisch?

Sagen Sie uns, was Sie ersetzen oder bauen wollen. Wir sagen Ihnen, welcher Zuschuss in Ihrem Fall infrage kommt und in welcher Reihenfolge er beantragt wird.

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Schritt 1 von 8 Interesse

Was möchten Sie für Ihr Gebäude prüfen?

Mehrfachauswahl möglich, Sie legen sich damit auf nichts fest.

Um welches Gebäude geht es?
Wie ist Ihr Dach ausgerichtet?

Wenn Sie es nicht wissen, ist das kein Problem. Wir klären das bei der Dachprüfung.

Wie hoch ist Ihr Stromverbrauch im Jahr?

Die Zahl steht auf Ihrer letzten Stromrechnung. Eine Schätzung genügt uns.

Sind Sie Eigentümer der Immobilie?

Für die Anlage brauchen wir am Ende die Zustimmung des Eigentümers.

Wann möchten Sie starten?

Eine realistische Einschätzung hilft uns bei der Terminplanung. Sie ist nicht bindend.

Wo steht das Gebäude?

Die Postleitzahl brauchen wir, um regionale Förderprogramme und den zuständigen Netzbetreiber zu prüfen.

Wie erreichen wir Sie?

Letzter Schritt. Danach bekommen Sie Ihre Einschätzung.

Ihre Angaben gehen ausschließlich an uns. Keine Weitergabe an Vermittler oder Vergleichsportale.

Kostenlos und unverbindlich. Antwort am nächsten Werktag.

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