Wie viel Zuschuss Sie wirklich bekommen

Stand der Fördersätze: Juli 2026 · BEG EM / KfW-Zuschuss 458, Fassung ab 21.07.2026

Schritt 1 von 3 Ihre Heizung

Ihre Situation

Ihre Heizung
Welche Heizung ersetzen Sie?
Wie alt ist die bestehende Heizung?

Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt bei Gas- und Biomasseheizungen mindestens 20 Betriebsjahre voraus.

Gebäude und Selbstnutzung
Wohnen Sie selbst im Gebäude?
Einkommen und Kosten
Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Ihre Antwort bleibt in Ihrem Browser: Wir bekommen später nur den errechneten Zuschuss, nie diese Angabe.

Ihre mögliche Förderung

Beispielrechnung (Gasheizung ab 20 Jahren, selbstgenutzt, eine Wohneinheit, 28.000 €). Beantworten Sie links die vier Fragen und rechnen Sie neu. In Ihrem Browser läuft kein JavaScript, deshalb zeigt diese Seite nur dieses Beispiel. Rufen Sie an, dann prüfen wir Ihren Fall gemeinsam: 0711 849 45 03.

Wie sich Ihr Fördersatz zusammensetzt
Pos. 1 Grundförderung Gilt für jede förderfähige Wärmepumpe. + 30 %
Pos. 2 Klimageschwindigkeitsbonus Selbstgenutztes Eigentum und Austausch einer begünstigten Altheizung. + 16 %
Pos. 3 Einkommensbonus Ohne Angabe zum Einkommen nicht berücksichtigt. entfällt
Zwischensumme 46 %
Obergrenze des Fördersatzes Die Obergrenze ist in Ihrem Fall nicht erreicht. 70 %
Ihr Fördersatz 46 %
Förderfähige Höchstkosten Nach Wohneinheiten gestaffelt. Was darüber liegt, tragen Sie selbst. 28.000 €
Angesetzte Kosten Ihre Kostenschätzung, gedeckelt auf die Höchstkosten 28.000 €
Ihr möglicher Zuschuss: bis zu 12.880 €

Überschlagsrechnung mit Ihren Angaben. Die tatsächliche Zuschusshöhe setzt die KfW im Bescheid fest: Sie hängt an den förderfähigen Kosten des konkreten Angebots und an der Prüfung Ihres Antrags. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Was Sie selbst tragen
Kosten der Wärmepumpe 28.000 €
Abzüglich Zuschuss der KfW − 12.880 €
Ihr Eigenanteil 15.120 €

Für den Eigenanteil bietet die KfW zusätzlich einen zinsverbilligten Ergänzungskredit an. Ob er sich gegenüber Ihrer Hausbank lohnt, rechnen wir im Gespräch durch.

Förderung für Ihr Haus prüfen lassen

Ihre Angaben

Bestehende Heizung
Gasheizung (20 Jahre oder älter)
Selbst bewohnt
ja
Wohneinheiten
1
Veranschlagte Kosten
28.000 €
So rechnen wir
Grundförderung
30 %
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %
Einkommensbonus
bis 40 %
Obergrenze
70 %
Obergrenze mit Einkommensbonus
80 %
Höchstkosten erste Wohneinheit
28.000 €
Zweite bis sechste Wohneinheit
je 15.000 €
Ab der siebten Wohneinheit
je 8.000 €
Effizienzbonus
entfallen
Emissionsminderungszuschlag
entfallen

Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt selbstgenutztes Eigentum und den Austausch einer begünstigten Altheizung voraus. Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sind unabhängig vom Alter begünstigt, Gas- und Biomasseheizungen erst ab 20 Betriebsjahren. Der Einkommensbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer.

Mit der Richtlinienänderung vom 21. Juli 2026 entfielen Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag, und der Klimageschwindigkeitsbonus sank auf 16 %. Der Effizienzbonus lag zuvor bei 5 %, der Emissionsminderungszuschlag bei 2.500 € bei Biomasse. Rechner, die noch die alten Sätze zeigen, nennen Ihnen zu hohe Zuschüsse.

Stand: · BEG EM / KfW-Zuschuss 458, Fassung ab 21.07.2026

  1. Rechtsgrundlage: BEG EM / KfW-Zuschuss 458, Fassung ab 21.07.2026. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der Richtlinie, Stand dieser Rechnung: Juli 2026.
  2. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Förderung entscheidet die KfW anhand Ihrer Unterlagen.
  3. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein, also bevor Sie den Auftrag vergeben. Üblich ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung.
  4. Unverbindliche Modellrechnung, keine Förderzusage. Sie ersetzt keine Antragsberatung.

Förderung für Ihr Haus prüfen lassen

Wir übernehmen den Antrag samt Bestätigung und Nachweisen. Kostenlos anfragen, unverbindlich, ohne Anmeldung.

Die Heizungsförderung besteht aus 30 % Grundförderung, bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und dem Einkommensbonus, zusammen höchstens 80 %. Der Rechner zeigt Ihnen, welche Bausteine in Ihrem Fall greifen und welche nicht. Ausgezahlt wird über den KfW-Zuschuss 458. Das BAFA ist dafür nicht mehr zuständig.

Wie viel Geld ist das konkret?

Der Prozentsatz allein sagt wenig, weil er sich auf die förderfähigen Höchstkosten bezieht und nicht auf Ihre Rechnung. Bei einem Einfamilienhaus liegen die Höchstkosten bei 28.000 €. In vielen Ratgebern liest man dazu einen Maximalzuschuss von rund 19.600 €. Diese Zahl entsteht, wenn man die Obergrenze von 70 % einsetzt. Die Obergrenze wird aber gar nicht erreicht: die Bausteine ergeben zusammen höchstens 80 %, und daraus werden 22.400 €. Kostet Ihre Anlage mehr, tragen Sie den Rest selbst. Kostet sie weniger, bezieht sich der Prozentsatz auf den tatsächlichen Betrag.

Bei Mehrfamilienhäusern kommen für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 € dazu, ab der siebten 8.000 €.

Geändert am 21. Juli 2026: Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde von 20 auf 16 % gesenkt, der Effizienzbonus von 5 Prozent und der Emissionsminderungszuschlag entfielen ersatzlos. Dieser Rechner arbeitet mit den neuen Sätzen. Quelle: BEG EM / KfW-Zuschuss 458, Fassung ab 21.07.2026, Stand Juli 2026.

Die Bausteine der Förderung im Einzelnen

Stand: Juli 2026

Fördersätze nach BEG EM, Fassung ab 21.07.2026
Baustein Satz Voraussetzung
Grundförderung 30 % Für jede förderfähige Wärmepumpe, ohne weitere Bedingung
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Selbstnutzende Eigentümer, Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, oder einer Gasheizung ab 20 Betriebsjahren
Einkommensbonus bis 40 % Selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €
Obergrenze 70 % Mit Einkommensbonus 80 %. Die Boni sind kombinierbar, aber gedeckelt.

Tabelle seitlich scrollbar.

Die Reihenfolge entscheidet

An dieser Stelle gehen die meisten Förderungen verloren, und zwar vollständig. Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag vergeben.

  1. Energieberatung oder Fachbetrieb einbinden

    Für den Antrag brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag, die ein Fachbetrieb oder eine Energieberatung ausstellt. Ohne dieses Dokument nimmt die KfW den Antrag nicht an.

  2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen

    Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss vorliegen, darf aber noch nicht wirksam sein. Üblich ist eine Klausel, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht.

  3. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen

    Erst jetzt, und in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Zuschuss vollständig.

  4. Zusage abwarten, dann bauen

    Nach der Zusage kann der Vertrag wirksam werden und die Wärmepumpe eingebaut werden.

  5. Nachweis einreichen und Auszahlung erhalten

    Nach Abschluss reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung sowie die Rechnungen ein. Die KfW zahlt den Zuschuss auf Ihr Konto aus.

Wir übernehmen diesen Weg für Sie, inklusive der Bestätigung zum Antrag und der Nachweise am Ende. An diesem Punkt verlieren die meisten Projekte ohne Begleitung Geld.

Was der Rechner nicht kann

Er prüft nicht, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist. Das entscheidet die Heizlast. Ein gut gedämmtes Haus von 1990 kann besser geeignet sein als ein teilsaniertes von 2005. Wir rechnen die Heizlast vor dem Angebot und sagen Ihnen, wenn eine Wärmepumpe in Ihrem Fall keine gute Idee ist.

Er kennt außerdem keine regionalen Programme. Manche Kommunen legen eigene Zuschüsse obendrauf. Welche das in Ihrem Fall sind, prüfen wir anhand Ihrer Postleitzahl.

Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und, bei selbstnutzenden Eigentümern unter der Einkommensgrenze, der Einkommensbonus. Ohne Einkommensbonus sind das 46 %, mit 80 %. Bei einem Einfamilienhaus sind bis zu 28.000 € förderfähig, der Zuschuss liegt damit bei höchstens 22.400 €.

Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Drei Dinge, alle zum Nachteil der Antragsteller: Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 Prozent. Der Effizienzbonus von 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen entfiel ersatzlos. Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen wurde gestrichen. Wenn Sie einen Rechner finden, der noch 20 Prozent Klimabonus oder einen Effizienzbonus ausweist, rechnet er mit veralteten Sätzen.

Läuft die Förderung über BAFA oder KfW?

Die Heizungsförderung für Wohngebäude läuft über die KfW, Zuschuss 458. Beim BAFA werden andere Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle und Anlagentechnik beantragt. Viele ältere Ratgeberseiten nennen hier noch das BAFA, das war vor der Umstellung so.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor der Auftragsvergabe. Das Ergebnis oben setzt diese Reihenfolge voraus: Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, bekommt für dieses Vorhaben nichts, ganz gleich wie hoch der Anspruch rechnerisch wäre. Wie sich Vertrag und Antrag zeitlich auflösen lassen, steht ausführlich im Ratgeber zur Wärmepumpenförderung.

Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus für meine Gasheizung?

Nur wenn sie mindestens 20 Jahre in Betrieb ist und Sie das Gebäude selbst bewohnen. Bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen gilt der Bonus unabhängig vom Alter. Vermieter erhalten ihn nicht.

Zählt der Einkommensbonus für das Brutto- oder das zu versteuernde Einkommen?

Für das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung, nachgewiesen über die Steuerbescheide. Der Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer.

Kann ich Wärmepumpe und Photovoltaik zusammen fördern lassen?

Es sind zwei getrennte Wege. Die Wärmepumpe wird über den KfW-Zuschuss 458 gefördert. Die Photovoltaikanlage erhält keinen direkten Zuschuss, profitiert aber vom Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz und der Einspeisevergütung. Wirtschaftlich lohnt die Kombination trotzdem, weil die Wärmepumpe mit eigenem Solarstrom deutlich günstiger läuft.

Ist das Ergebnis dieses Rechners verbindlich?

Nein. Er zeigt, was nach der aktuellen Richtlinie möglich wäre. Bewilligt wird sie von der KfW auf Grundlage Ihrer Unterlagen. Wir übernehmen den Antrag für Sie, damit die Reihenfolge und die Nachweise stimmen.

Damit die Reihenfolge stimmt, bevor Geld verloren geht.

Sagen Sie uns, was Sie vorhaben. Wir prüfen die Fördersätze für Ihr Gebäude und übernehmen den Antrag samt Bestätigung und Nachweisen.

  • Antrag vor Vorhabensbeginn, wir achten auf die Reihenfolge
  • Rückmeldung am nächsten Werktag
  • Kostenlos und unverbindlich, ohne Anmeldung

Schritt 1 von 8 Interesse

Was möchten Sie für Ihr Gebäude prüfen?

Mehrfachauswahl möglich, Sie legen sich damit auf nichts fest.

Um welches Gebäude geht es?
Wie ist Ihr Dach ausgerichtet?

Wenn Sie es nicht wissen, ist das kein Problem. Wir klären das bei der Dachprüfung.

Wie hoch ist Ihr Stromverbrauch im Jahr?

Die Zahl steht auf Ihrer letzten Stromrechnung. Eine Schätzung genügt uns.

Sind Sie Eigentümer der Immobilie?

Für die Anlage brauchen wir am Ende die Zustimmung des Eigentümers.

Wann möchten Sie starten?

Eine realistische Einschätzung hilft uns bei der Terminplanung. Sie ist nicht bindend.

Wo steht das Gebäude?

Die Postleitzahl brauchen wir, um regionale Förderprogramme und den zuständigen Netzbetreiber zu prüfen.

Wie erreichen wir Sie?

Letzter Schritt. Danach bekommen Sie Ihre Einschätzung.

Ihre Angaben gehen ausschließlich an uns. Keine Weitergabe an Vermittler oder Vergleichsportale.

Kostenlos und unverbindlich. Antwort am nächsten Werktag.

Lieber direkt sprechen? 0711 849 45 03

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