Wallbox: das E-Auto mit eigenem Solarstrom laden

Mitteilung an den Netzbetreiber
für jede Ladeeinrichtung, vor Inbetriebnahme
Zustimmung nötig ab
12 kVA Summen-Bemessungsleistung je Hausanschluss
Selbst nachrechnen
Photovoltaik-Rechner

Eine Wallbox mit 11 kW ist für Einfamilienhäuser der Normalfall: Sie lädt über Nacht jedes gängige E-Auto voll. Anmelden müssen Sie sie in jedem Fall, denn nach § 19 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung ist jede Ladeeinrichtung dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen. Eine Zustimmung braucht es erst, wenn alle steuerbaren Geräte an Ihrem Hausanschluss zusammen mehr als 12 Kilovoltampere ergeben. Interessant wird es in Kombination mit einer Photovoltaikanlage, denn mit Überschussladen tanken Sie den Strom, der sonst für wenige Cent ins Netz ginge.

Warum Laden zuhause die Rechnung verändert

Der wirtschaftliche Unterschied zwischen öffentlichem Laden und Laden zuhause ist erheblich, und mit eigener Photovoltaik wird er größer. Öffentlicher Ladestrom kostet ein Vielfaches dessen, was eine selbst erzeugte Kilowattstunde kostet. Wer regelmäßig zuhause lädt, holt die Wallbox über die Ladekosten herein.

Dazu kommt ein zweiter Effekt, der oft übersehen wird: Ein E-Auto ist der beste Abnehmer für Solarüberschuss, den ein Haushalt haben kann. Es braucht viel Energie, ist zeitlich flexibel und muss nicht zu einer bestimmten Stunde voll sein. Genau das macht Überschussladen so wirksam.

Was braucht Überschussladen technisch?

Damit die Wallbox weiß, wie viel Strom gerade übrig ist, braucht sie drei Dinge:

  1. Einen Zähler am Netzanschlusspunkt, der Bezug und Einspeisung misst
  2. Eine Verbindung zum Wechselrichter oder zu einem Energiemanager
  3. Eine Wallbox, die stufenlos oder in feinen Stufen regeln kann

Der dritte Punkt ist der, an dem günstige Geräte scheitern. Eine Wallbox, die nur ein- und ausschalten kann, startet bei jeder Wolke neu. Welche Regelung Ihre Wallbox beherrscht, steht bei uns mit im Angebot.

Wer bekommt den Überschuss, Speicher oder Auto?

Wer Speicher und Wallbox hat, muss entscheiden, wer den Überschuss bekommt. Sinnvoll ist meist: erst der Hausbedarf, dann der Speicher bis zu einem Mindeststand, dann das Auto. Andernfalls zieht das Auto den Speicher leer, der abends fürs Haus fehlt.

Diese Priorisierung stellt der Energiemanager ein. Sie sollte bei der Inbetriebnahme besprochen und nicht auf Werkseinstellung belassen werden.

Elf oder zweiundzwanzig Kilowatt?

Für ein Fahrzeug an einem Wohnhaus fast immer elf, und das ist keine Sparempfehlung.

Der erste Grund liegt im Auto. Die meisten Fahrzeuge nehmen über den Wechselstromanschluss höchstens elf Kilowatt auf. Einige bleiben bei sieben. Eine Wallbox mit zweiundzwanzig lädt diese Autos keine Minute schneller, weil die Grenze im Bordlader sitzt und nicht in der Wand.

Der zweite Grund ist die Rechnung mit der Zeit. Elf Kilowatt bringen über eine Nacht mehr Energie ins Fahrzeug, als in die meisten Batterien hineinpasst. Wer abends ansteckt und morgens fährt, hat mit elf Kilowatt nie ein Problem.

Der dritte Grund ist der Netzanschluss. Zweiundzwanzig Kilowatt liegen über der Schwelle, ab der der Netzbetreiber zustimmen muss, und diese Zustimmung ist keine Formsache: Sie kann verweigert oder mit Auflagen versehen werden, und sie dauert.

Es gibt Fälle für zweiundzwanzig, etwa mehrere Fahrzeuge im Wechsel oder ein Auto, das tagsüber in kurzer Zeit nachgeladen werden muss. Dann planen wir das ein. Als Vorratsentscheidung für ein Fahrzeug, das die Leistung gar nicht abnehmen kann, ist es dagegen Geld für eine Zahl auf dem Typenschild.

Was, wenn der Arbeitgeber den Ladestrom erstattet?

Dann entscheidet sich vor dem Einbau, wie die Wallbox aussehen muss, und das wird regelmäßig zu spät bemerkt.

Es gibt zwei Wege. Der einfache ist die monatliche Pauschale: Der Arbeitgeber erstattet einen festen Betrag, dessen Höhe steuerlich vorgegeben ist, und niemand muss messen. Für viele Fälle reicht das, und die Wallbox kann eine ganz normale sein.

Der andere Weg ist die Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch. Sobald Strom gemessen und gegenüber Dritten abgerechnet wird, greift das Eichrecht. Die Wallbox braucht dann einen eichrechtskonformen Zähler und eine Speicherung der Messwerte, die die Abrechnung nachvollziehbar macht. Solche Geräte kosten deutlich mehr, und nachrüsten lässt sich das an einer vorhandenen Wallbox meist nicht.

Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber also vor dem Angebot, welcher der beiden Wege gilt. Wir sagen Ihnen dann, welches Gerät dazu passt. Gilt bei Ihnen die Pauschale, reicht die einfachere Wallbox, und dabei bleibt es dann auch.

Was wir bei Ihnen vor Ort prüfen

  • Verfügbare Leistung am Hausanschluss und Zustand des Zählerschranks
  • Leitungsweg von der Unterverteilung zum Stellplatz und dessen Länge
  • Ob ein Fehlerstromschutzschalter Typ B nötig ist oder das Fahrzeug ihn mitbringt
  • Aufstellort mit Blick auf Kabelführung, Witterung und Erreichbarkeit
  • Bei Mehrparteienhäusern die Zuordnung des Verbrauchs

Bei langen Leitungswegen quer über das Grundstück wird der Kabelweg schnell zum größten Einzelposten. Deshalb messen wir das vorher aus.

Was bedeutet § 14a EnWG für Ihre Wallbox?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt jede neu angeschlossene Ladeeinrichtung über 4,2 Kilowatt als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf sie bei einem Netzengpass vorübergehend drosseln, aber nie unter 4,2 Kilowatt. Das reicht, um in einer Stunde rund 20 Kilometer Reichweite nachzuladen, und die Drosselung darf nur so lange dauern, wie der Engpass besteht.

Als Gegenleistung senkt der Netzbetreiber Ihre Netzentgelte. Es gibt drei Wege: Modul 1 ist eine jährliche Pauschale, deren Höhe der Netzbetreiber festlegt. Die Bundesnetzagentur nennt dafür 110 bis 190 Euro, allerdings mit dem Stand 2023. Modul 2 senkt stattdessen den Arbeitspreis auf 40 Prozent. Modul 3 arbeitet mit zeitvariablen Preisen und ist nur zusammen mit Modul 1 wählbar. Welcher Weg sich lohnt, hängt daran, wie viel Sie über die Wallbox laden.

Wer bereits vor 2024 eine Steuerungsvereinbarung mit seinem Netzbetreiber hatte, behält sie bis zum 31. Dezember 2028. Dieser Bestandsschutz hängt am Objekt. Er geht beim Hausverkauf mit über.

Geht eine Wallbox auch im Mehrfamilienhaus?

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes haben Eigentümer und Mieter einen Anspruch darauf, eine Ladeeinrichtung auf eigene Kosten errichten zu lassen. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet nur noch über die Ausführung.

In der Praxis lohnt es sich, gleich ein Konzept für mehrere Stellplätze zu planen. Ein Lastmanagement, das die verfügbare Anschlussleistung auf mehrere Fahrzeuge verteilt, ist deutlich günstiger als eine Erhöhung des Hausanschlusses. Sprechen Sie uns an, wenn es um mehr als einen Stellplatz geht.

Fragen zu Wallbox

Reichen 11 kW oder brauche ich 22 kW?

Für zuhause reichen 11 kW fast immer. Damit sind über Nacht rund 90 Kilowattstunden möglich, also mehr als jede übliche Batterie fasst. 22 kW bringt nur dann etwas, wenn das Fahrzeug dreiphasig mit 22 kW laden kann, was die wenigsten können, und wenn tagsüber sehr schnell nachgeladen werden muss. Zusätzlich überschreitet eine 22-kW-Wallbox allein schon die Grenze von 12 Kilovoltampere und braucht damit die Zustimmung des Netzbetreibers. Eine Mitteilung reicht dafür nicht.

Muss ich die Wallbox anmelden?

Ja, und zwar jede. § 19 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung verlangt, dass Ladeeinrichtungen dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen sind, auch eine mit 3,7 Kilowatt. Eine Zustimmung ist zusätzlich nötig, wenn die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage 12 Kilovoltampere überschreitet. Maßgeblich ist die Summe an Ihrem Hausanschluss, und deshalb bleibt eine einzelne 11-kW-Wallbox darunter, während zwei davon zusammen darüber liegen. Der Netzbetreiber muss sich innerhalb von zwei Monaten äußern. Beides übernehmen wir als Teil des Auftrags.

Was ist Überschussladen?

Die Wallbox lädt nur mit dem Strom, den Ihre Photovoltaikanlage gerade mehr erzeugt, als das Haus verbraucht. Für wenige Cent eingespeist wird der Strom damit nicht mehr, er geht der Überschuss ins Auto. Dafür braucht die Wallbox eine Verbindung zum Wechselrichter oder Energiemanager und einen Zähler am Netzanschlusspunkt. Nicht jede günstige Wallbox kann das, deshalb steht die Funktion bei uns im Angebot.

Kann ich die Wallbox auch ohne Photovoltaik nutzen?

Natürlich. Sie laden dann mit Netzstrom, aber zuhause und zu Ihrem Haustarif. Wenn eine PV-Anlage später dazukommen soll, lohnt es sich, jetzt schon eine Wallbox zu wählen, die Überschussladen beherrscht. Der Aufpreis ist kleiner als ein späterer Austausch.

Wer darf eine Wallbox anschließen?

Nur ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragener Elektrofachbetrieb. Das ist keine Formalie: Bei einem Schaden prüft die Versicherung genau das. Die Installation führen bei uns eingetragene Fachbetriebe der Region aus, die Dokumentation für Ihre Unterlagen gehört dazu.

Wallbox mit oder ohne Solarüberschuss?

Sagen Sie uns, welches Auto Sie laden und wo der Zählerschrank sitzt. Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir.

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