Photovoltaik für Gewerbe, Hallen und Mehrfamilienhäuser

Einspeisevergütung, Anteil über 10 bis 40 kW
6,66 ct/kWh 1
Einspeisevergütung, Anteil über 40 bis 100 kW
5,44 ct/kWh 1
Ab 100 kW installierter Leistung
keine feste Vergütung, Direktvermarktung 1
  1. 1 Bundesnetzagentur, anzulegende Werte und Einspeisevergütung für Inbetriebnahmen ab 01.08.2026 bis 31.01.2027 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG). Überschusseinspeisung, anteilig nach § 23c EEG: Der Satz gilt jeweils für den genannten Leistungsanteil, nicht für die ganze Anlage. Die Werte enthalten noch nicht die im Solarpaket I vorgesehene Erhöhung um 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kW. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht aus. Stand: August 2026. Zur amtlichen Tabelle

Bei Gewerbeanlagen verschiebt sich die Rechnung: Der Verbrauch liegt oft genau dann am höchsten, wenn die Sonne scheint, was den Eigenverbrauch ohne Speicher auf Werte hebt, die im Wohnhaus unerreichbar sind. Gleichzeitig gelten andere Vergütungssätze, andere steuerliche Regeln und ab bestimmten Größen zusätzliche Pflichten. Wir prüfen Dachstatik, Lastprofil und Netzanschluss, bevor wir eine Größenordnung nennen.

Warum wird eine Gewerbeanlage anders gerechnet?

Im Einfamilienhaus ist der Eigenverbrauch das Problem: Die Anlage produziert mittags, verbraucht wird morgens und abends. Im Gewerbe ist es häufig umgekehrt. Produktion, Büro, Kühlung und Druckluft laufen genau in den Stunden, in denen auch die Sonne liefert.

Das führt dazu, dass Gewerbeanlagen ohne Speicher Eigenverbrauchsquoten erreichen, für die ein Wohnhaus eine Batterie braucht. Weil der Betrieb außerdem meist einen niedrigeren Arbeitspreis zahlt als ein Haushalt, aber sehr viel mehr Menge bewegt, entsteht der wirtschaftliche Vorteil über das Volumen.

Was prüfen wir vor dem Angebot?

Das Lastprofil. Bei Verbrauchsstellen mit registrierender Leistungsmessung liegt der Lastgang in Viertelstundenwerten vor. Damit lässt sich sehr genau berechnen, welcher Anteil des Solarstroms tatsächlich im Betrieb bleibt. Diese Rechnung ist belastbarer als jede Faustformel und Grundlage unseres Angebots.

Die Statik. Vor allem bei Trapezblech- und Leichtbauhallen ist die Reserve oft gering. Ein Statiker prüft Schneelast, Windsog und die Befestigungspunkte. Ergibt die Prüfung, dass das Dach nicht trägt, sagen wir das, bevor Sie planen.

Den Netzanschluss. Ab bestimmten Einspeiseleistungen wird der Anschlusspunkt zum begrenzenden Faktor. Der Netzbetreiber kann einen anderen Verknüpfungspunkt zuweisen, was Erdarbeiten bedeuten kann. Diese Klärung gehört vor die Auslegung.

Die Lastspitzen. Wer mit Leistungspreis abrechnet, kann durch die Kappung von Spitzen zusätzlich sparen. Ob sich dafür ein Speicher lohnt, ergibt sich aus dem Lastgang.

Wer bekommt den Strom im Mehrfamilienhaus?

Bei Mehrfamilienhäusern kommt eine Frage dazu, die es im Einfamilienhaus nicht gibt: Wer bekommt den Strom? Wird nur der Allgemeinstrom gedeckt, bleibt alles einfach. Sollen die Wohnungen versorgt werden, wird aus dem Eigentümer ein Stromlieferant mit entsprechenden Pflichten.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hat diesen Weg vereinfacht, aber nicht abgeschafft. Für viele Eigentümergemeinschaften ist der pragmatische Einstieg deshalb: Anlage bauen, Allgemeinstrom decken, Rest einspeisen, und die Mieterversorgung im zweiten Schritt prüfen, wenn die Anlage läuft.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Betrieb

§ 14a EnWG betrifft auch gewerbliche Anschlüsse, sobald eine einzelne Einrichtung über 4,2 Kilowatt liegt. Bei Ladeinfrastruktur für einen Fuhrpark summiert sich das schnell, und dann entscheidet die Bemessungsleistung des Anschlusses über die Machbarkeit.

Für die Auslegung heißt das: Der Netzanschluss gehört vor die Anlagenplanung. Ob eine Erweiterung nötig ist, was sie kostet und wie lange der Netzbetreiber dafür braucht, klären wir vor dem Angebot. Es ist der häufigste Grund, warum gewerbliche Projekte später teurer werden als kalkuliert.

Was ändert sich ab 100 Kilowatt?

Oberhalb dieser Schwelle gibt es keine feste Einspeisevergütung mehr. Der Strom, der nicht im Betrieb bleibt, muss direktvermarktet werden: Ein Direktvermarkter übernimmt die Vermarktung an der Börse, die Anlage muss fernsteuerbar sein, und abgerechnet wird viertelstundenscharf.

Für die Auslegung hat das eine Folge, die man kennen sollte, bevor die Module bestellt sind. Eine Anlage knapp über der Schwelle bringt mehr Ertrag, aber auch einen anderen Vertragsrahmen und laufende Kosten für die Vermarktung. Eine Anlage knapp darunter bleibt im einfacheren Regime. Welche der beiden Varianten besser rechnet, hängt am Lastgang und nicht an der Dachfläche, und genau deshalb steht die Auslegung bei uns hinter der Lastganganalyse.

Die Vergütungsstufen selbst stehen mit Quelle in der Faktenzeile am Anfang dieser Seite.

Wie wird eine Gewerbeanlage steuerlich behandelt?

Hier unterscheidet sich das Gewerbe deutlich vom Einfamilienhaus, und zwar in beide Richtungen.

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG hängt an der Nutzung des Gebäudes und greift bei einem reinen Betriebsgebäude nicht. Das ist für einen vorsteuerabzugsberechtigten Betrieb allerdings kein Nachteil: Was an Umsatzsteuer anfällt, holt er sich über den Vorsteuerabzug zurück. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden kommt es auf den Einzelfall an.

Die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG kennt Grenzen für die installierte Leistung, die eine Gewerbeanlage regelmäßig überschreitet. Die Erträge sind dann steuerpflichtig, im Gegenzug lassen sich Abschreibung und Betriebskosten geltend machen.

Beides gehört in die Wirtschaftlichkeitsrechnung, und beides beurteilt Ihre Steuerberatung. Wir liefern die Zahlen, auf denen sie rechnen kann.

Welche Unterlagen braucht ein belastbares Angebot?

  • Lastgang der letzten zwölf Monate oder die Jahresverbrauchsabrechnung
  • Dachaufbau und, falls vorhanden, die statische Berechnung des Gebäudes
  • Aktueller Arbeits- und Leistungspreis Ihres Stromvertrags
  • Angaben zu geplanten Erweiterungen, E-Flotte oder Prozesswärme

Mit diesen Unterlagen können wir eine belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung aufstellen. Ohne sie wäre jede Zahl geraten, und geraten hilft Ihnen bei einer Investition dieser Größenordnung nicht.

Fragen zu Photovoltaik für Gewerbe, Hallen und Mehrfamilienhäuser

Ab welcher Größe lohnt sich eine Gewerbeanlage?

Weniger die Größe entscheidet als das Lastprofil. Ein Betrieb, der werktags zwischen acht und siebzehn Uhr produziert, verbraucht einen sehr großen Teil des Solarstroms direkt und erreicht Eigenverbrauchsquoten, die im Einfamilienhaus nur mit Speicher möglich sind. Ein Lager, das nachts kühlt und tagsüber wenig zieht, sieht anders aus. Wir sehen uns deshalb zuerst den Lastgang an.

Trägt mein Hallendach die Anlage?

Das muss eine Statikprüfung klären, und zwar vor dem Angebot. Ältere Leichtbauhallen und Trapezblechdächer sind häufig knapp bemessen, weil Schneelast und Windsog in der ursprünglichen Berechnung bereits ausgereizt wurden. Bei Flachdächern kommt die Frage der Ballastierung dazu. Wir binden dafür einen Statiker ein.

Wie unterscheidet sich die Einspeisevergütung?

Die Vergütung ist gestaffelt und sinkt mit der Anlagengröße. Für den Anteil oberhalb von 10 kWp gilt ein niedrigerer Satz als darunter, ab 40 kWp noch einmal weniger. Ab 100 kWp entfällt die feste Vergütung und der Strom muss direktvermarktet werden. Für Gewerbeanlagen ist deshalb der Eigenverbrauch noch wichtiger als im Wohnhaus.

Was gilt bei Mehrfamilienhäusern?

Hier stellt sich die Frage, wie der Strom zu den Mietern kommt. Möglich sind Mieterstrommodelle oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die weniger bürokratisch ist. Beides bringt Pflichten als Stromlieferant mit sich. Häufig ist es sinnvoller, zunächst nur den Allgemeinstrom zu decken und die Mieterversorgung später zu prüfen.

Können wir die Anlage steuerlich absetzen?

Bei betrieblicher Nutzung ist die Anlage in aller Regel Betriebsvermögen und wird abgeschrieben, außerdem ist der Vorsteuerabzug möglich. Der Nullsteuersatz, der für Wohngebäude gilt, greift bei reinen Gewerbeobjekten nicht in gleicher Weise. Die konkrete Beurteilung gehört zu Ihrer Steuerberatung. Wir liefern die Unterlagen, die sie dafür braucht.

Wie viel Dachfläche haben Sie?

Für Hallen und Mehrfamilienhäuser brauchen wir Lastprofil, Dachstatik und Netzanschluss. Der Solar-Check ist der schnellste Weg, uns diese Eckdaten zu geben.

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Schritt 1 von 8 Interesse

Was möchten Sie für Ihr Gebäude prüfen?

Mehrfachauswahl möglich, Sie legen sich damit auf nichts fest.

Um welches Gebäude geht es?
Wie ist Ihr Dach ausgerichtet?

Wenn Sie es nicht wissen, ist das kein Problem. Wir klären das bei der Dachprüfung.

Wie hoch ist Ihr Stromverbrauch im Jahr?

Die Zahl steht auf Ihrer letzten Stromrechnung. Eine Schätzung genügt uns.

Sind Sie Eigentümer der Immobilie?

Für die Anlage brauchen wir am Ende die Zustimmung des Eigentümers.

Wann möchten Sie starten?

Eine realistische Einschätzung hilft uns bei der Terminplanung. Sie ist nicht bindend.

Wo steht das Gebäude?

Die Postleitzahl brauchen wir, um regionale Förderprogramme und den zuständigen Netzbetreiber zu prüfen.

Wie erreichen wir Sie?

Letzter Schritt. Danach bekommen Sie Ihre Einschätzung.

Ihre Angaben gehen ausschließlich an uns. Keine Weitergabe an Vermittler oder Vergleichsportale.

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