Photovoltaik in Böblingen: was hier anders läuft

Landkreis
Landkreis Böblingen
Postleitzahlen
71032 und 71034
Ertrag vor Ort
1.127 kWh je kWp und Jahr

Das entscheidet sich an Ihrem Dach und nicht an der Stadtgrenze. Über die Wirtschaftlichkeit entscheiden Ausrichtung, Neigung, Verschattung, Ihr Stromverbrauch und der Preis, den Sie heute je Kilowattstunde zahlen. Zwei örtliche Punkte sind belegt und kommen dazu. Bei einem Kulturdenkmal entscheidet das Baurechtsamt der Stadt im Einzelfall, und zwar schon über ein Balkonkraftwerk. Und die Wärmeabgabesatzung der Stadt sieht in mehreren Gebieten einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme vor, mit einer Befreiung, soweit der Wärmebedarf regenerativ gedeckt werden soll.

Was sagt der Ertragswert von 1.127 kWh je kWp?

Er sagt, was am Standort Böblingen möglich ist, und sonst nichts. Der Wert stammt aus PVGIS 5.2 mit dem Strahlungsdatensatz SARAH2 der Jahre 2005 bis 2020, gerechnet für 35 Grad Neigung und Südausrichtung. Das ist der günstige Fall: freie Fläche, beste Richtung, passende Neigung. Ihr Dach hat diese Werte fast sicher nicht. Es hat eine bestimmte Richtung, eine bestimmte Neigung, einen Kamin und vielleicht einen Nachbargiebel im Süden.

Deshalb rechnet der Photovoltaik-Rechner auf dieser Website nicht mit den 1.127, er rechnet mit einer ausdrücklich als Annahme gekennzeichneten Zahl für Baden-Württemberg: 1.030 kWh je kWp, Spanne 950 bis 1.120. In den Rechner-Konstanten ist dieser Wert ausdrücklich als Annahme markiert und soll durch standortscharfe PVGIS-Abfragen ersetzt werden. Ein ortsscharfer Modellwert in einer Überschlagsrechnung täuscht eine Genauigkeit vor, die erst die Aufnahme vor Ort liefert. Die 1.127 sind der Bezugspunkt.

Wie viele Anlagen laufen in Böblingen schon?

Was möglich ist, lässt sich nur rechnen. Was bereits läuft, lässt sich zählen. Im Marktstammdatenregister sind für Böblingen 2.719 Solareinheiten eingetragen, davon 2.635 in Betrieb, zusammen 27.847,8 Kilowatt Bruttoleistung. Von den 2.635 Einheiten in Betrieb haben 2.544 höchstens 30 Kilowatt, das sind 96,5 Prozent. Was in Böblingen läuft, sind fast ausschließlich kleine Anlagen. Wie viele davon Balkonkraftwerke sind, weist das Register in dieser Auswertung nicht getrennt aus. Die Zahlen stammen aus einer eigenen Auswertung der Registerdaten mit Stand 3. August 2026, sind kein amtlich veröffentlichtes Aggregat und wachsen laufend weiter.

Jahr neu registrierte Solareinheiten in Böblingen
2021 84
2022 142
2023 385
2024 633
2025 561
2026 bis 3. August 255

Der Zubau hat sich zwischen 2022 und 2024 mehr als vervierfacht und liegt seither niedriger. Eine Ursache dafür geben die Registerdaten nicht her, und eine Ursache wird hier deshalb auch nicht behauptet. Die Zahl für 2026 umfasst nur die ersten sieben Monate. Für Sie heißt das vor allem eines: Sie sind mit der Frage nicht früh dran.

Wie kommt der Strom vom Dach ins Netz?

Drei Stationen, und nur die mittlere hängt am Netzbetreiber.

Station Was dort geschieht Zeitpunkt oder Frist
Anmeldung Die Elektrofachkraft meldet die geplante Anlage beim zuständigen Netzbetreiber an vor Baubeginn
Zweirichtungszähler Der Zähler wird gesetzt, Bezug und Einspeisung werden getrennt erfasst ab diesem Zeitpunkt wird eingespeist
Marktstammdatenregister Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme

Geld kostet davon nur die letzte Zeile, und zwar sofort. Bleibt die Meldung aus, verringert sich die Zahlung nach Paragraf 52 EEG um 10 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat. Bei einer Anlage mit 10 Kilowatt sind das 100 Euro für jeden Monat, den die Meldung liegen bleibt. Wird sie nachgeholt, sind es rückwirkend 2 Euro je Kilowatt und Monat. Das ist eine Kürzung der Vergütung und kein Bußgeld, und sie fällt niemandem auf, bis die erste Abrechnung kommt.

Was bedeutet die Förderlage in Böblingen für Sie?

Für die Wirtschaftlichkeit einer Aufdachanlage sind Bund und Land ausschlaggebend. Der Nullsteuersatz, die Einspeisevergütung und beim Heizungstausch der KfW-Zuschuss entscheiden über die Rechnung. Ein kommunaler Zuschuss ist, wo es ihn gibt, eine Zugabe und keine Grundlage.

Was die Stadt zusätzlich tut, ändert sich schneller als diese Seite. Programme werden aufgelegt, ausgesetzt, im Budget erschöpft und neu beschlossen, und sie hängen fast immer an Bedingungen, die vor dem Kauf erfüllt sein müssen. Die wichtigste davon ist überall dieselbe: Der Antrag gehört vor die Bestellung. Wer erst kauft und dann beantragt, bekommt nichts, unabhängig davon, wie das Programm gerade heißt.

Deshalb steht auf dieser Seite kein Betrag. Wir prüfen den Stand für Ihre Adresse, bevor wir rechnen, und Sie bekommen das Ergebnis mit dem Angebot. Wer selbst nachsehen will, findet die Nummer der zuständigen Stelle weiter unten im Förderabschnitt.

Eine Regel gilt unabhängig von jedem Programm und wird oft übersehen: Ein steckerfertiges Gerät muss die geltenden Produkt- und Anschlussnormen erfüllen, sonst scheitert es an der Technik, nicht am Geld. Welche Norm in Ihrem Fall greift, hängt am Anschlussweg und daran, ob ein Speicher eingebaut ist. Das gehört vor den Kauf geklärt.

Wann wird Ihr Dach ein Fall für das Baurechtsamt?

Beim Ortsbaurecht ist Böblingen unauffällig, und das ist eine gute Nachricht. Es gibt keine Gestaltungssatzung zu Dächern, keine Erhaltungssatzung nach Paragraf 172 BauGB und keine Gesamtanlagenschutzsatzung. Örtliche Bauvorschriften gibt es genau zwei, eine zu Werbeanlagen in der Innenstadt und eine für die Wolfgang-Brumme-Allee. Die zweite regelt Fassaden, Vordächer und unbebaute Flächen, zu Solaranlagen steht dort nichts. Sie enthält aber einen Vorrangvorbehalt zugunsten der Festsetzungen von Bebauungsplänen. Der Bebauungsplan Ihres Grundstücks bleibt deshalb zu prüfen, auch wenn das Stadtrecht schweigt.

Anders liegt der Fall beim Denkmalschutz. Das Baurechtsamt der Stadt ist zugleich untere Denkmalschutzbehörde, zuständig für Böblingen und Dagersheim. Anträge nimmt es ausschließlich digital an bauantrag@boeblingen.de entgegen, und die Prüffrist beginnt erst mit vollständigen Unterlagen. Eine Bearbeitungsdauer nennt die Stadt nicht. Wie ernst das gemeint ist, zeigt der kleinste denkbare Fall: Schon ein Balkonkraftwerk an einem denkmalgeschützten Gebäude ist in Böblingen genehmigungspflichtig und wird im Einzelfall geprüft. Verlangt werden eine Lageplanskizze im Maßstab 1:500, eine Gebäudeansicht im Maßstab 1:100 mit Darstellung der geplanten Anlage und Produktdetails mit Abmessungen. Wenn das schon für zwei Module am Balkon gilt, gehört die Denkmalfrage bei einem Dach vor die Planung und nicht hinter den Vertrag.

Was hat die Wärmeplanung mit Ihrem Dach zu tun?

Mehr, als man denkt. Der Gemeinderat hat die kommunale Wärmeplanung am 5. Juni 2024 beschlossen und die Stadt in 22 Bereiche geteilt. Für einen Teil davon sieht der Plan eine Eignung für Fernwärme, für einen anderen eine dezentrale Versorgung mit Wärmepumpe, Solarthermie und Photovoltaik, und einzelne Bereiche bleiben bis 2030 Prüfgebiete. Für die Fernwärme ist anfangs eine Anschlussquote von 50 Prozent angestrebt. In welchen Bereich Ihre Adresse fällt, sagt Ihnen die Stadt. Eine Aufzählung steht hier nicht: Die Zuordnung ist eine Planungsentscheidung, sie wird fortgeschrieben, und ein Stadtteilname ist dafür keine verlässliche Auskunft.

Für Sie ist das die Vorentscheidung darüber, ob Photovoltaik und Wärmeerzeugung ein gemeinsames Projekt werden. In einem dezentralen Gebiet stellt sich die Frage nach der Wärmepumpe ohnehin, und dann werden beide Anlagen zusammen gerechnet. In einem Fernwärme-Eignungsgebiet fällt dieser Zusammenhang weg, und für die Photovoltaikanlage zählen dann Haushaltsstrom, Auto und Einspeisung.

Dazu kommt ein Punkt, den viele Übersichten falsch darstellen. Böblingen hat eine Wärmeabgabesatzung, und die sieht in Paragraf 4 einen Anschlusszwang und in Paragraf 5 einen Benutzungszwang für Grundstücke in bestimmten Versorgungsgebieten vor. Die Aussage, es gebe in Böblingen keine Anschlussverpflichtung an die Fernwärme, ist so nicht haltbar. Wichtig für Sie ist die Befreiungsregel in Paragraf 5 Absatz 2 Satz 2: Der Wärmeabnehmer wird befreit, soweit er den Wärmebedarf unter Nutzung regenerativer Energiequellen decken will. Ob der Zwang für Ihre Lage heute noch gilt, klärt die Stadt. Der Wärmeplan sieht dazu eine eigene Entscheidung vor. Für Ihre Adresse gehört diese Frage vor die Planung.

Wann spricht etwas gegen eine Anlage?

Vier Fälle sprechen gegen eine Anlage. Die ersten beiden sind eine Frage von Fläche und Verschattung und keine Böblinger Besonderheit.

Eine reine Nordfläche als einzige Option und starke Verschattung über die Mittagsstunden drücken den Ertrag so weit, dass sich die Investition oft nicht trägt. Wie weit, zeigt erst die Aufnahme vor Ort. Optimierer gleichen Verschattung nur teilweise aus.

Der dritte Fall ist die Dachhaut. Steht in den nächsten Jahren eine Sanierung an, ist die Reihenfolge eindeutig: erst das Dach, dann die Anlage. Das ist ein Aufschub, kein Verzicht.

Der vierte Fall ist ein Wartefehler: auf einen Landeszuschuss für den Batteriespeicher zu warten. Den gibt es nicht. Das Umweltministerium hat die Programme für netzdienliche Photovoltaik-Speicher aus den Jahren 2018/19 und 2021 beendet, ein Nachfolgeprogramm für Zuschüsse gibt es nicht.

Was können Sie vor dem ersten Termin selbst klären?

Vier Dinge, und alle vier kosten Sie nichts.

Nehmen Sie Ihre letzte Stromrechnung zur Hand. Dort stehen Ihr Jahresverbrauch und Ihr Netzbetreiber, getrennt vom Stromlieferanten ausgewiesen. Beide Angaben gehören in die Auslegung, und beide sind verlässlicher als jede Zuordnung nach Postleitzahl.

Fotografieren Sie den Zählerplatz. Das Foto wird für die Angebotserstellung gebraucht, weil sich daran zeigt, ob am Zählerplatz etwas anzupassen ist. Was dort nötig ist, gehört ins erste Angebot.

Rufen Sie den energetischen Gebäudesteckbrief für Ihre Adresse ab. Die Stadt stellt ihn kostenlos unter boeblingen.energie-steckbriefe.de bereit, adressgenau, mit PV-Potenzialanalyse, Wärmepumpen-Check und dem Hinweis, ob Ihr Gebäude in einem Fernwärme-Eignungsgebiet liegt. Ein eigenes kommunales Solarkataster gibt es nicht, für das Dachflächenpotenzial verweist die Stadt auf den Energieatlas Baden-Württemberg.

Und klären Sie, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal ist. Wenn ja, führt der Weg über das Baurechtsamt, und der braucht Zeit.

Eine kostenlose Erstberatung bietet außerdem die Energieagentur Böblingen an. Die Stadt führt sie auf ihrer Förderseite unter der Rubrik kostenlose Beratung. Die Energieagentur ist eine Einrichtung des Landkreises und kein Angebot der Stadt.

Danach wird gerechnet. Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir, die Montage führen Meisterbetriebe aus, die in unserem Auftrag arbeiten. Ihr Vertragspartner bleiben wir: ein Vertrag, eine Rechnung, ein Ansprechpartner für die Gewährleistung.

Wie läuft die Anmeldung in Böblingen?

Geprüft:

Die Anlage ist vor Baubeginn beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Das erledigt die Elektrofachkraft, die die Anlage später anschließt und dafür ohnehin die Unterlagen braucht. Eingespeist wird, sobald ein Zweirichtungszähler gesetzt ist. Nach der Inbetriebnahme bleiben vier Wochen für die Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Wer diese Frist versäumt, zahlt nach Paragraf 52 EEG 10 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat. Wird die Meldung nachgeholt, sind es rückwirkend 2 Euro je Kilowatt und Monat. Für Balkonkraftwerke bis 800 Watt entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht. Portal, Formulare und Bearbeitungsdauer unterscheiden sich zwischen Netzbetreibern real. Eine Dauer steht hier deshalb nicht, weil jede Zahl nur für einen einzelnen Betreiber gälte und mit der nächsten Verfahrensänderung falsch wäre. Die Anmeldung übernehmen wir für Sie.

Wer für Ihre Adresse zuständig ist, steht auf Ihrer Stromrechnung, dort getrennt vom Stromlieferanten ausgewiesen. Im Marktstammdatenregister ist der Netzbetreiber zusätzlich zu jeder gemeldeten Anlage hinterlegt. Verlassen Sie sich dabei nicht auf den Namen der örtlichen Stadtwerke: Zuständigkeiten wechseln, sie gelten nicht immer für ein ganzes Stadtgebiet, und Eigentum am Netz und Betrieb des Netzes können auseinanderfallen.

Zuständigen Netzbetreiber nachschlagen · geprüft

Was fördern Stadt und Landkreis?

Ob Böblingen zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens etwas beisteuert, klären wir mit Ihrer Anfrage. Kommunale Programme werden aufgelegt, ausgesetzt und neu beschlossen, teils binnen Monaten, und sie sind fast immer an Bedingungen geknüpft, die vor dem Kauf erfüllt sein müssen. Beträge stehen deshalb nicht auf dieser Seite: Eine Zahl, die hier ein halbes Jahr steht, ist im Zweifel die Grundlage einer Rechnung, die nicht mehr aufgeht. Was Bund und Land tragen, ist davon unberührt und steht weiter unten.

Auskunft gibt die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Böblingen, 07031 669-5600, klimafoerderung@boeblingen.de.

Unabhängig davon, was die Stadt tut: Was der Bund über den KfW-Zuschuss und über den Nullsteuersatz trägt, steht auf unserer Seite zu Förderung und Finanzierung.

Förderseite der Stadt

Was bringt ein Dach in Böblingen, und was gilt baurechtlich?

Für Böblingen rechnen wir mit 1.127 Kilowattstunden je Kilowatt Leistung und Jahr. Das ist ein Standortwert, kein Versprechen für Ihr Dach: Ausrichtung, Neigung und Verschattung verschieben ihn nach oben oder unten.

Grundlage: PVGIS 5.2 (SARAH2 2005 bis 2020), 35 Grad Neigung, Südausrichtung

Böblingen hat keine Gestaltungssatzung zu Dächern, keine Erhaltungssatzung nach Paragraf 172 BauGB und keine Gesamtanlagenschutzsatzung. Es bestehen genau zwei örtliche Bauvorschriften: Werbeanlagen Innenstadt und Wolfgang-Brumme-Allee. Die zweite regelt Fassaden, Vordächer und unbebaute Flächen, enthält keine Regelung zu Solaranlagen, aber einen Vorrangvorbehalt zugunsten der Festsetzungen von Bebauungsplänen. Der Bebauungsplan des Grundstücks bleibt deshalb zu prüfen. Beim Denkmalschutz ist das Baurechtsamt der Stadt zugleich untere Denkmalschutzbehörde, zuständig für Böblingen und Dagersheim. Anträge gehen ausschließlich digital an bauantrag@boeblingen.de, und die Prüffrist beginnt erst mit vollständigen Unterlagen, eine Dauer nennt die Stadt nicht. Schon ein Balkonkraftwerk an einem denkmalgeschützten Gebäude ist genehmigungspflichtig und wird im Einzelfall geprüft. Einzureichen sind eine Lageplanskizze im Maßstab 1:500, eine Gebäudeansicht im Maßstab 1:100 mit Darstellung der geplanten Anlage und Produktdetails mit Abmessungen. Landesrechtlich gilt zusätzlich die Photovoltaikpflicht nach Paragraf 23 KlimaG BW.

Was der Standortwert für Ihr Dach bedeutet, hängt an Ausrichtung, Neigung und Verschattung. Die Reihenfolge, in der man das prüft, steht im Ratgeber Ist mein Dach für Photovoltaik geeignet?

Fragen zu Photovoltaik in Böblingen

Fördert die Stadt Böblingen meine Aufdachanlage?

Kommunale Programme sind in aller Regel auf steckerfertige Geräte zugeschnitten und ändern sich laufend. Deshalb steht hier kein Betrag und kein Ja oder Nein mit Datum: Beides wäre spätestens zum Zeitpunkt Ihres Angebots womöglich überholt. Den Stand für Ihre Adresse prüfen wir mit Ihrer Anfrage. Wenn Ihnen jemand eine städtische Förderung als tragende Position einer Dachanlage vorrechnet, fragen Sie nach Programmname, Fassung und Datum. Auskunft gibt die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt, 07031 669-5600.

Wie lange dauert die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Eine allgemein gültige Dauer gibt es nicht. Portal, Formulare und Bearbeitungsdauer unterscheiden sich zwischen Netzbetreibern real, und eine Zahl steht hier nicht, weil sie nur für einen einzelnen Betreiber gälte und mit der nächsten Verfahrensänderung falsch wäre. Was überall gilt: Die Anmeldung gehört vor den Baubeginn, sie ist Sache der Elektrofachkraft, und eingespeist wird erst, sobald ein Zweirichtungszähler gesetzt ist. Planen Sie den Zählertausch als den Punkt ein, an dem die Anlage fertig auf dem Dach liegt und noch nichts einspeist. Welcher Betreiber für Ihre Adresse zuständig ist, steht auf Ihrer Stromrechnung, getrennt vom Stromlieferanten ausgewiesen.

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk in Böblingen eine Genehmigung?

An einem denkmalgeschützten Gebäude ja. Die Stadt prüft solche Anlagen im Einzelfall, die Formulare gibt es beim Baurechtsamt, und einzureichen sind eine Lageplanskizze im Maßstab 1:500, eine Gebäudeansicht im Maßstab 1:100 mit Darstellung der geplanten Anlage und Produktdetails mit Abmessungen. Ohne Denkmaleigenschaft ist für Anlagen bis 800 Watt keine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt in jedem Fall Pflicht.

Gilt in Böblingen eine Solarpflicht für mein Haus?

Die Pflicht kommt aus Paragraf 23 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung, und sie gilt damit auch in Böblingen. Stichtage: Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätze ab 35 Stellplätzen seit 1. Januar 2022, Neubau von Wohngebäuden seit 1. Mai 2022, grundlegende Dachsanierung seit 1. Januar 2023. Beim Neubau zählt das Eingangsdatum des Bauantrags, bei der Dachsanierung der Baubeginn. Verlangt ist eine Modulfläche im Umfang von mindestens 60 Prozent der Dachfläche, bei gleichzeitiger öffentlich-rechtlicher Dachbegrünungspflicht 30 Prozent. Als wirtschaftlich unzumutbar gilt beim Neubau, wenn die Kosten der Photovoltaikanlage 10 Prozent der Gesamtbaukosten bei Wohngebäuden, 20 Prozent bei Nichtwohngebäuden oder 30 Prozent bei Parkplätzen übersteigen.

Muss ich mich in Böblingen an die Fernwärme anschließen?

Das kommt auf die Lage an, und die verbreitete Aussage, es gebe keine Anschlussverpflichtung, ist so nicht haltbar. Die Wärmeabgabesatzung der Stadt sieht in Paragraf 4 einen Anschlusszwang und in Paragraf 5 einen Benutzungszwang für Grundstücke in bestimmten Versorgungsgebieten vor. Welche das sind, sagt Ihnen die Stadt für Ihre Adresse. Eine Aufzählung steht hier nicht, weil der Geltungsbereich einer Satzung folgt und nicht einem Stadtteilnamen. Paragraf 5 Absatz 2 Satz 2 sieht eine Befreiung vor, soweit der Wärmebedarf unter Nutzung regenerativer Energiequellen gedeckt werden soll. Der aktuelle Geltungsstand ist bei der Stadt zu klären, weil der Wärmeplan eine Entscheidung über Weiterführung oder Aufhebung des Anschlusszwangs vorsieht.

Gibt es in Baden-Württemberg einen Zuschuss für den Batteriespeicher?

Nein. Das Umweltministerium stellt ausdrücklich fest, dass Batteriespeicher in Baden-Württemberg nicht gefördert werden und die Förderprogramme für netzdienliche Photovoltaik-Speicher aus den Jahren 2018/19 und 2021 beendet wurden. Der Befund gilt für Zuschüsse. Wer mit einer Landesförderung für Speicher wirbt, sollte die Fundstelle nennen können. Geprüft am 3. August 2026.

Was passiert, wenn ich die Anlage nicht im Marktstammdatenregister melde?

Nach der Inbetriebnahme haben Sie vier Wochen Zeit für die Meldung. Versäumen Sie die Frist, greift Paragraf 52 EEG: 10 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat. Holen Sie die Meldung nach, sind es rückwirkend 2 Euro je Kilowatt und Monat. Bei einer Anlage mit 10 kWp sind das 100 Euro je Monat, bis die Meldung draußen ist. Diese Frist kostet bei Versäumnis unmittelbar Geld, anders als die übrigen Stationen in dieser Kette.

Wie sieht es auf Ihrem Dach in Böblingen aus?

Dachform, Ausrichtung und Jahresverbrauch reichen für die erste Einschätzung. Die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber übernehmen wir.

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Wenn Sie es nicht wissen, ist das kein Problem. Wir klären das bei der Dachprüfung.

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