Photovoltaik in Ludwigsburg: was hier anders läuft

Landkreis
Landkreis Ludwigsburg
Postleitzahlen
71636 und 71638
Ertrag vor Ort
1.124 kWh je kWp und Jahr

Das entscheidet sich am Dach und am Verbrauch. Ob sich eine Anlage trägt, hängt an Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und dem Strompreis, den Sie sonst zahlen würden. Diese drei Größen gehören in eine Rechnung für Ihre Adresse. Örtlich belegt ist vor allem ein Punkt: Acht Stadtgebiete liegen unter einer Erhaltungssatzung, in der die bauliche Änderung genehmigungspflichtig sein kann. Was Stadt oder Land beisteuern, prüfen wir mit Ihrer Anfrage.

Warum kommt in Ludwigsburg die Adresse vor der Dachfläche?

In den meisten Städten fragt man zuerst nach Ausrichtung und Verschattung. In Ludwigsburg gehört eine Frage davor: Liegt das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung? Am 3. August 2026 waren acht solcher Satzungen nach Paragraf 172 BauGB in Kraft, verteilt über die Innenstadt und mehrere Stadtteile.

Eine Liste der Gebiete steht hier bewusst nicht. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Karte zur jeweiligen Satzung, und die folgt weder der Stadtteilgrenze noch dem Straßennamen. Wer sich an einer Aufzählung orientiert, kommt in beide Richtungen falsch heraus: Er hält sich für betroffen, obwohl sein Grundstück knapp außerhalb liegt, oder er hält sich für frei, obwohl es knapp innerhalb liegt. Dazu kommt, dass Satzungen beschlossen, geändert und aufgehoben werden. Die verlässliche Auskunft gibt die Stadt, und sie kostet ein Telefonat.

Aus dem Schweigen der Satzungen folgt nicht, dass Photovoltaik dort frei wäre. Eher das Gegenteil. Die Genehmigungspflicht knüpft an die bauliche Änderung an. Mindestens eine der Satzungen stellt Rückbau, Änderung und Errichtung baulicher Anlagen unter Genehmigungsvorbehalt und nimmt einzelne Fälle davon wieder aus. Eine Satzungsbegründung nennt Baumaßnahmen am Dach ausdrücklich, also Änderungen an Dachaufbauten, Dacheinschnitten, Ortgang, Traufe und Dacheindeckungen, soweit sie für das Stadtbild maßgebend sind. Ob für Ihr Haus eine Ausnahme greift, entscheidet die Karte zur Satzung und nicht der Anbieter.

Was passiert, wenn ohne Genehmigung montiert wird?

Ein Verstoß gegen die Erhaltungssatzung kann nach Paragraf 213 BauGB mit einem Bußgeld bis 30.000 Euro geahndet werden. Das Bußgeld ist dabei nicht der einzige Posten. Muss eine fertig montierte Anlage wieder herunter, kommen Gerüst, Demontage, Wiederherstellung der Eindeckung und im besten Fall eine zweite Montage dazu. Diese Frage gehört deshalb vor die Planung und nicht hinter den Vertrag.

Eine eigene Gestaltungssatzung führt das Ludwigsburger Stadtrecht nicht. Vorhanden sind lediglich Gestaltungsrichtlinien zur Sondernutzungssatzung und die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats. Die alte Ortsbausatzung von 1922/1923 relativiert sich selbst als teilweise durch neue Gesetze überholt und enthält keinen einzigen Solartreffer. Wer ein Kulturdenkmal besitzt oder neben einem wohnt, hat einen eigenen Weg. Die Stadt führt Solaranlagen dort ausdrücklich als Beispielfall und nennt den Fall, dass jemand auf dem Nachbarhaus eines Kulturdenkmals eine Solaranlage anbringen möchte. Der Weg führt über die Denkmalschutzstelle der Stadt in der Wilhelmstraße 5. Gebühren fallen nach Landesgebührengesetz beziehungsweise Kommunalabgabengesetz an. Eine Höhe nennt die Stadt nicht, geschätzt wird sie hier nicht. Auch das städtische Förderprogramm für Kulturdenkmale von 2016 hilft nicht weiter, es enthält null Solartreffer.

Muss ich überhaupt eine Anlage bauen?

Die Photovoltaikpflicht ist Landesrecht und keine Ludwigsburger Besonderheit: Paragraf 23 KlimaG BW zusammen mit der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung.

Fall Pflicht seit Maßgeblich ist
Neubau Nichtwohngebäude, Parkplätze ab 35 Stellplätzen 01.01.2022 Eingangsdatum des Bauantrags
Neubau Wohngebäude 01.05.2022 Eingangsdatum des Bauantrags
Grundlegende Dachsanierung 01.01.2023 Baubeginn

Verlangt wird eine Modulfläche im Umfang von mindestens 60 Prozent der Dachfläche. Besteht gleichzeitig eine öffentlich-rechtliche Dachbegrünungspflicht, sind es 30 Prozent. Achten Sie auf den genauen Wortlaut: Es heißt Dachfläche, ohne den Zusatz geeignete. Wirtschaftlich unzumutbar ist die Pflicht beim Neubau, wenn die Kosten der Anlage über 10 Prozent der Gesamtbaukosten liegen, bei Nichtwohngebäuden über 20 und bei Parkplätzen über 30 Prozent. Zu Bußgeldern im Zusammenhang mit dieser Pflicht kursieren hohe Zahlen. Eine Zahl steht hier nicht, weil sich keine belegen lässt.

Warum gilt für Ludwigsburg keine einheitliche Antwort?

Die Zuständigkeit ist im Stadtgebiet nicht einheitlich. Bei 23 der 4.374 in Betrieb befindlichen Solareinheiten ist im Marktstammdatenregister ein anderer Netzbetreiber eingetragen als bei den übrigen. Eine Seite, die für die ganze Stadt einen Namen behauptet, wäre für einen Teil der Fälle schon heute falsch. Für Ihre Adresse zählt deshalb die eigene Netzabrechnung.

Eine Frist gilt dagegen für alle, und sie kostet unmittelbar Geld: die Meldung im Marktstammdatenregister innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme. Wer sie versäumt, verliert nach Paragraf 52 EEG 10 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat, bei Nachholung rückwirkend 2 Euro je Kilowatt und Monat. Bei 10 Kilowatt sind das 100 Euro je Monat. Die Frist läuft ab der Inbetriebnahme, also ab dem Tag, an dem die Anlage zum ersten Mal Strom liefert.

Was bedeutet die kommunale Förderlage für Ihre Rechnung?

Rechnen Sie Ihre Anlage ohne kommunalen Zuschuss. Das ist die belastbare Annahme: Kommunale Budgets sind gedeckelt, laufen unterjährig aus und werden neu beschlossen, oft mit anderen Bedingungen als zuvor. Wer einen Zuschuss fest einplant, plant mit der wackligsten Position der ganzen Rechnung.

Was tatsächlich trägt, kommt von Bund und Land: der Nullsteuersatz auf Anlage und Speicher, die auf zwanzig Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung und beim Heizungstausch der KfW-Zuschuss. Diese Größen stehen in unseren Rechnern und werden dort gepflegt.

Kommt in Ludwigsburg zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens etwas dazu, prüfen wir das mit Ihrer Anfrage und rechnen es ein. Sie bekommen die Antwort mit dem Angebot, mit dem Stand des Tages, an dem das Angebot gilt.

Woran erkennen Sie eine veraltete Förderzahl?

Fördersätze kursieren in Vergleichsportalen, Foren und gelegentlich in Angeboten, lange nachdem sie nicht mehr auszahlbar sind. Sie stammen dann aus einer früheren Fassung einer Richtlinie, aus einem ausgesetzten Programm oder aus einer anderen Stadt.

Die Rückfrage, die das klärt, ist immer dieselbe: Aus welcher Richtlinie stammt die Zahl, in welcher Fassung, mit welchem Datum, und werden derzeit überhaupt Mittel vergeben? Ein Programm kann in Kraft und trotzdem geschlossen sein, denn ausgesetzt wird meist die Mittelvergabe und nicht die Rechtsgrundlage. Wer auf diese vier Fragen keine Antwort bekommt, sollte die Position aus der Rechnung nehmen.

Ein zweiter Stolperstein ist die Sprache der Ämter. Für denselben Vorgang stehen je nach Seite ausgesetzt, geschlossen oder läuft aus. Wer nur nach einem dieser Wörter sucht, hält den Rest für eine andere Sache.

Welche kostenlosen Angebote gibt es in Ludwigsburg?

Die Stadt betreibt unter solar-check.ludwigsburg.de einen kostenlosen Solar-Check und bittet, sich dafür circa fünf Minuten Zeit zu nehmen. Technisch stammt er von einem Dienstleister. Es ist ein Rechenwerkzeug und kein Kartenwerk, deshalb steht hier nicht das Wort Solarkataster. Daneben gibt es die LEA-Online Erstberatung Photovoltaik der Energieagentur Kreis Ludwigsburg, die die Stadt als kostenlos und unabhängig beschreibt, sowie die Solarinitiative Ludwigsburg mit kostenfreier Beratung rund ums Balkonkraftwerk, einmal im Monat im KUZ und ohne Anmeldung.

Keines dieser Angebote ist unseres. Genau deshalb stehen sie hier. Wer vor dem ersten Angebot eine unabhängige Einschätzung will, sollte wissen, dass es sie in dieser Stadt kostenlos gibt.

Wie weit ist der Ausbau hier schon?

Im Marktstammdatenregister sind für Ludwigsburg 4.374 Solareinheiten als in Betrieb geführt, über alle Betriebsstatus sind es 4.473. Dazu kommen 42 Einheiten in Planung, 50 endgültig und 7 vorübergehend stillgelegte. Die installierte Leistung der laufenden Anlagen summiert sich auf 42.069,5 kWp Bruttoleistung und 37.605,1 kW Nettonennleistung.

Diese Zahlen sind eine eigene Auswertung der Einzeldatensätze zum Gemeindeschlüssel 08118048, Stand 3. August 2026, kein amtlich veröffentlichtes Aggregat. Sie wachsen laufend. Der Standortertrag liegt bei 1124 kWh je kWp und Jahr nach PVGIS 5.2 (SARAH2 2005 bis 2020), 35 Grad Neigung, Südausrichtung. Das ist ein Standortwert unter Modellannahmen und keine Prognose für Ihr Dach. Ihr Ergebnis weicht ab, sobald Neigung, Ausrichtung, Verschattung oder Systemverluste anders liegen.

Wann raten wir in Ludwigsburg ab?

In vier Fällen raten wir ab. Erstens eine reine Nordfläche als einzige Möglichkeit. Wie weit der Ertrag dort unter dem Südwert liegt, hängt an Neigung, Dachform und Verschattung. Eine pauschale Zahl steht hier deshalb nicht, sie gehört in die Berechnung für Ihr Dach. Zweitens dauerhafte Verschattung über die Mittagsstunden. Drittens eine Dachhaut, die in den nächsten Jahren ohnehin erneuert wird. Dann ist die Reihenfolge erst das Dach, dann die Anlage, und das ist ein Aufschub und kein Verzicht. Viertens ein Gebäude in einem der acht Erhaltungsgebiete, solange die Genehmigungsfrage nicht geklärt ist.

Ein Sonderfall sind Balkonkraftwerke. Im vereinfachten Verfahren entfällt die Einspeisevergütung. Wer ein solches Gerät kauft, sollte es auf den eigenen Grundverbrauch auslegen und nicht auf Überschuss. Ein Gerät, das mittags mehr erzeugt, als im Haus verbraucht wird, verschenkt diesen Teil.

Die Montage führen Meisterbetriebe aus, die in unserem Auftrag arbeiten. Ihr Vertragspartner bleiben wir: ein Vertrag, eine Rechnung, ein Ansprechpartner für die Gewährleistung. Und den Förderstand prüfen wir vor dem Angebot noch einmal für Ihre Adresse, weil sich kommunale Programme schneller ändern als jede Website.

Wie läuft die Anmeldung in Ludwigsburg?

Geprüft:

Die Anlage ist vor Baubeginn beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Das erledigt die Elektrofachkraft, die die Anlage später anschließt und dafür ohnehin die Unterlagen braucht. Eingespeist wird, sobald ein Zweirichtungszähler gesetzt ist. Nach der Inbetriebnahme folgt die Meldung im Marktstammdatenregister innerhalb von vier Wochen. Wer sie versäumt, verliert nach Paragraf 52 EEG 10 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat. Wird die Meldung nachgeholt, sind es rückwirkend 2 Euro je Kilowatt und Monat. Für Balkonkraftwerke bis 800 Watt Wechselrichterleistung entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht. Portal, Formulare und Bearbeitungsdauer unterscheiden sich zwischen Netzbetreibern und ändern sich. Ein Verfahrensstand steht hier deshalb nicht, weil er in wenigen Monaten falsch sein kann. Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir für Sie, ausgefüllt und unterschrieben wird sie von der Elektrofachkraft des ausführenden Meisterbetriebs.

Wer für Ihre Adresse zuständig ist, steht auf Ihrer Stromrechnung, dort getrennt vom Stromlieferanten ausgewiesen. Alternativ ist der Netzbetreiber im Marktstammdatenregister zu jeder gemeldeten Anlage eingetragen. Die Zuständigkeit ist im Stadtgebiet nicht einheitlich: Bei 23 der 4.374 in Betrieb befindlichen Solareinheiten ist ein anderer Netzbetreiber eingetragen als bei den übrigen. Für Ihre Adresse zählt deshalb die eigene Netzabrechnung. Zuständigkeiten wechseln außerdem, und Netzeigentum und Netzbetrieb fallen nicht immer zusammen.

Zuständigen Netzbetreiber nachschlagen · geprüft

Was fördern Stadt und Landkreis?

Ob Ludwigsburg zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens etwas beisteuert, klären wir mit Ihrer Anfrage. Kommunale Programme werden aufgelegt, ausgesetzt und neu beschlossen, teils binnen Monaten, und sie sind fast immer an Bedingungen geknüpft, die vor dem Kauf erfüllt sein müssen. Beträge stehen deshalb nicht auf dieser Seite: Eine Zahl, die hier ein halbes Jahr steht, ist im Zweifel die Grundlage einer Rechnung, die nicht mehr aufgeht. Was Bund und Land tragen, ist davon unberührt und steht weiter unten.

Auskunft geben die Stadt Ludwigsburg über ihre Förderseite und die Energieagentur Kreis Ludwigsburg.

Unabhängig davon, was die Stadt tut: Was der Bund über den KfW-Zuschuss und über den Nullsteuersatz trägt, steht auf unserer Seite zu Förderung und Finanzierung.

Förderseite der Stadt

Was bringt ein Dach in Ludwigsburg, und was gilt baurechtlich?

Für Ludwigsburg rechnen wir mit 1.124 Kilowattstunden je Kilowatt Leistung und Jahr. Das ist ein Standortwert, kein Versprechen für Ihr Dach: Ausrichtung, Neigung und Verschattung verschieben ihn nach oben oder unten.

Grundlage: PVGIS 5.2 (SARAH2 2005 bis 2020), 35 Grad Neigung, Südausrichtung

Ludwigsburg hatte am 3. August 2026 acht Erhaltungssatzungen nach Paragraf 172 BauGB in Kraft, verteilt über die Innenstadt und mehrere Stadtteile. Welche Grundstücke darunterfallen, ergibt sich aus der Karte zur jeweiligen Satzung und nicht aus dem Stadtteilnamen. Die Auskunft dazu gibt die Stadt. Photovoltaik ist in den Satzungen nicht eigens geregelt, in den volltextgeprüften Texten kommen „Solar", „Photovoltaik" und „Fotovoltaik" kein einziges Mal vor. Das ist keine Entwarnung: Die Genehmigungspflicht knüpft an die bauliche Änderung an, und mindestens eine der Satzungen stellt Rückbau, Änderung und Errichtung baulicher Anlagen unter Genehmigungsvorbehalt, mit eigenen Ausnahmen. Eine Satzungsbegründung nennt Baumaßnahmen am Dach ausdrücklich. Verstöße können nach Paragraf 213 BauGB mit Bußgeld bis 30.000 Euro geahndet werden. Eine Gestaltungssatzung führt das Stadtrecht nicht, vorhanden sind lediglich Gestaltungsrichtlinien zur Sondernutzungssatzung und die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats. Bei Kulturdenkmalen und deren Nachbarschaft führt der Weg über die Denkmalschutzstelle der Stadt in der Wilhelmstraße 5. Gebühren fallen nach Landesgebührengesetz beziehungsweise Kommunalabgabengesetz an, eine Höhe nennt die Stadt nicht. Drei der acht Satzungen liegen nur als bildbasierte PDF vor und sind ungeprüft.

Was der Standortwert für Ihr Dach bedeutet, hängt an Ausrichtung, Neigung und Verschattung. Die Reihenfolge, in der man das prüft, steht im Ratgeber Ist mein Dach für Photovoltaik geeignet?

Fragen zu Photovoltaik in Ludwigsburg

Brauche ich in Ludwigsburg eine Genehmigung für meine Solaranlage?

Das hängt an der Adresse. Liegt Ihr Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung, kann die Montage genehmigungspflichtig sein, und zwar auch dann, wenn Photovoltaik in den Satzungstexten überhaupt nicht vorkommt. Ausgelöst wird sie von der baulichen Änderung. Mindestens eine der Satzungen stellt Rückbau, Änderung und Errichtung unter Genehmigungsvorbehalt. Ob Ihre Adresse dazugehört, sagt Ihnen die Stadt anhand der Karte zur jeweiligen Satzung. Ein Stadtteilname reicht dafür nicht, denn die Grenzen folgen dieser Karte und nicht dem Ortsschild. Klären Sie das vor der Planung.

Kann ich mit einem Zuschuss der Stadt Ludwigsburg rechnen?

Planen Sie ohne. Kommunale Budgets sind gedeckelt, laufen unterjährig aus und werden neu beschlossen, oft mit anderen Bedingungen als zuvor. Ein Programm kann in Kraft und trotzdem geschlossen sein, weil ausgesetzt meist die Mittelvergabe meint und nicht die Rechtsgrundlage. Ob zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens etwas zu holen ist, prüfen wir mit Ihrer Anfrage. Gefunden wird es dann eingerechnet. Fördersätze, die Sie im Netz finden, stammen oft aus älteren Richtlinienfassungen und führen zu keiner Auszahlung mehr. Die Rückfrage dazu lautet immer: aus welcher Fassung, mit welchem Datum, und werden derzeit Mittel vergeben?

Bekomme ich für meinen Batteriespeicher einen Zuschuss?

Rechnen Sie den Speicher ohne Zuschuss. Er trägt sich über den Eigenverbrauch oder gar nicht, und genau so legen wir ihn aus. Ob es gerade ein passendes Programm gibt, prüfen wir mit Ihrer Anfrage. Was dagegen sicher gilt: Der Nullsteuersatz erfasst den Speicher, wenn er zusammen mit der Anlage geliefert wird. Wenn Ihnen jemand eine Speicherförderung in Aussicht stellt, lassen Sie sich Programmname, Fassung und Datum nennen, bevor die Position in Ihre Rechnung wandert.

Wie finde ich heraus, wer für meine Adresse der Netzbetreiber ist?

Der zuständige Netzbetreiber steht auf Ihrer Stromrechnung, dort getrennt vom Stromlieferanten ausgewiesen. Das sind zwei Firmen. Alternativ ist er im Marktstammdatenregister zu jeder gemeldeten Anlage eingetragen. Fragen Sie im Zweifel Ihre Elektrofachkraft, die diesen Weg ohnehin gehen muss. In Ludwigsburg ist die Zuständigkeit nicht einheitlich: Bei 23 der 4.374 in Betrieb befindlichen Solareinheiten ist ein anderer Netzbetreiber eingetragen als bei den übrigen. Für Ihre Adresse zählt deshalb die eigene Netzabrechnung.

Wie lange dauert der Netzanschluss in Ludwigsburg?

Dazu gibt es keine belastbare Angabe, und eine erfundene Zahl steht hier nicht. Bearbeitungsdauer, Portal und Formulare unterscheiden sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber, und sie ändern sich im Lauf der Zeit. Wer Termine plant, plant deshalb mit Puffer und nicht mit einem Datum. Verbindlich ist dagegen eine andere Frist: die Meldung im Marktstammdatenregister innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme. Wer sie versäumt, verliert nach Paragraf 52 EEG 10 Euro je Kilowatt und Kalendermonat, bei Nachholung rückwirkend 2 Euro je Kilowatt und Monat.

Was gilt für ein Balkonkraftwerk in Ludwigsburg?

Bis 800 Watt Wechselrichterleistung entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht. Das vereinfachte Verfahren gilt bis höchstens 2 kWp Modulleistung und 0,8 kW Wechselrichterleistung. Wichtig für die Rechnung: Im vereinfachten Verfahren entfällt die Einspeisevergütung. Legen Sie das Gerät deshalb auf Ihren Grundverbrauch aus.

Muss ich bei einer Dachsanierung Photovoltaik mit einbauen?

Bei einer grundlegenden Dachsanierung gilt die Photovoltaikpflicht seit dem 1. Januar 2023, maßgeblich ist der Baubeginn. Sie ist Landesrecht nach Paragraf 23 KlimaG BW zusammen mit der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung, also keine Ludwigsburger Besonderheit. Verlangt wird eine Modulfläche im Umfang von mindestens 60 Prozent der Dachfläche, bei gleichzeitiger öffentlich-rechtlicher Dachbegrünungspflicht 30 Prozent. Für Neubauten gelten der 1. Januar 2022 und der 1. Mai 2022, dort zählt das Eingangsdatum des Bauantrags.

Wie sieht es auf Ihrem Dach in Ludwigsburg aus?

Dachform, Ausrichtung und Jahresverbrauch reichen für die erste Einschätzung. Die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber übernehmen wir.

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Wenn Sie es nicht wissen, ist das kein Problem. Wir klären das bei der Dachprüfung.

Wie hoch ist Ihr Stromverbrauch im Jahr?

Die Zahl steht auf Ihrer letzten Stromrechnung. Eine Schätzung genügt uns.

Sind Sie Eigentümer der Immobilie?

Für die Anlage brauchen wir am Ende die Zustimmung des Eigentümers.

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Eine realistische Einschätzung hilft uns bei der Terminplanung. Sie ist nicht bindend.

Wo steht das Gebäude?

Die Postleitzahl brauchen wir, um regionale Förderprogramme und den zuständigen Netzbetreiber zu prüfen.

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