Wärmepumpen-Förderung beantragen: erst der Antrag, dann der Auftrag

Den Zuschuss für den Heizungstausch zahlt die KfW im Programm 458 aus, und er hängt an einer Reihenfolge. Die Zusage muss vorliegen, bevor die Arbeiten beginnen. Für den Antrag selbst verlangt die KfW aber bereits einen Vertrag. Auflösen lässt sich das nur über eine aufschiebende Bedingung: Der Vertrag ist unterschrieben, wirksam wird er erst mit der Zusage. Wer diese Folge dreht, verliert den Zuschuss für dieses Vorhaben, und zwar ganz.

Warum entscheidet die Reihenfolge über den Zuschuss?

Bei vielen Förderungen ist der Antrag ein Formular, das man auch später nachreichen kann. Hier nicht. Die Heizungsförderung setzt voraus, dass das Vorhaben noch nicht begonnen hat, wenn die Zusage kommt. Als Beginn zählt der Moment, in dem Sie sich vertraglich binden. Der erste Handgriff auf dem Grundstück ist dafür unerheblich.

Genau das wird unterschätzt. Ein unterschriebener Auftrag ist ein Vorhabenbeginn, auch wenn noch niemand vor Ort war und noch keine Rechnung geschrieben wurde. Wer in dieser Lage einen Antrag stellt, bekommt gar keinen Zuschuss. Nachträglich lässt sich das nicht heilen.

Wie unterschreiben Sie, ohne das Vorhaben zu beginnen?

Daraus entsteht ein Widerspruch, der viele Hausbesitzer ratlos macht: Für den Antrag braucht die KfW einen Liefer- oder Leistungsvertrag, gleichzeitig darf genau dieser Vertrag noch keine Wirkung entfalten.

Aufgelöst wird das über eine aufschiebende Bedingung. Der Vertrag wird unterschrieben und ist inhaltlich vollständig, seine Wirksamkeit hängt aber an einem Ereignis, das erst später eintritt. Dieses Ereignis ist die Förderzusage. Bleibt sie aus, ist der Vertrag nie wirksam geworden, und niemand schuldet dem anderen eine Leistung.

Lesen Sie diese Klausel, bevor Sie unterschreiben. Sie sollte drei Dinge regeln: woran die Wirksamkeit hängt, bis wann die Zusage vorliegen muss, und was geschieht, wenn sie nicht kommt. Ein normaler Auftrag mit einer mündlichen Zusicherung, man kümmere sich schon um die Förderung, leistet das nicht.

Wer den vollen Satz bekommt und wer nur einen Teil

Die Grundförderung von 30 Prozent trägt jede förderfähige Heizung, ohne weitere Bedingung. Die beiden Boni sind enger gefasst.

Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent setzt selbstgenutztes Eigentum voraus und den Austausch einer alten, funktionstüchtigen Heizung. Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sind dabei unabhängig vom Alter begünstigt. Bei Gas- und Biomasseheizungen zählt die Betriebszeit: Erst ab zwanzig Jahren gibt es den Bonus.

Der Einkommensbonus von 30 Prozent gilt ebenfalls nur für selbstnutzende Eigentümer. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro, gemittelt über das zweite und dritte Jahr vor der Antragstellung. Nicht das Bruttoeinkommen, und nicht das laufende Jahr.

Wer vermietet, bekommt also die Grundförderung und keinen der beiden Boni. Das sind 30 Prozent gegenüber 46, und gegenüber 76 bei einem selbstnutzenden Haushalt unter der Einkommensgrenze.

Wie viel kommt zusammen, und wofür stehen die 70 Prozent?

Auf vielen Seiten steht sinngemäß “bis zu 70 Prozent Förderung”. Diese Zahl ist eine Deckelung und keine Fördersumme. Die Bausteine sind kombinierbar, der Satz wird aber bei 70 Prozent gekappt, bei Haushalten mit Einkommensbonus bei 80 Prozent.

Rechnet man die Bausteine zusammen, greift dieser Deckel sehr wohl. Ohne Einkommensbonus kommen 30 und 16 Prozent zusammen, also 46. Bis zur Grenze ist da noch Luft. Mit Einkommensbonus kippt die Rechnung: 30 plus 16 plus 30 sind 76 und werden auf 70 gekappt, 30 plus 16 plus 40 sind 86 und werden auf 80 gekappt. Der Einkommensbonus selbst ist dreistufig, er beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 und 10 Prozent bis 50.000.

Für Sie heißt das: Die verbreitete Angabe von 70 Prozent ist kein Wert, mit dem die meisten Haushalte rechnen können. Ohne Einkommensbonus sind 46 Prozent das Ergebnis.

Wichtig ist außerdem der Bezugspunkt. Der Prozentsatz gilt nämlich für die förderfähigen Höchstkosten und nicht für die Summe unter Ihrem Angebot. Bei einem Einfamilienhaus liegen diese bei 28.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 Euro dazu, ab der siebten je 8.000 Euro. Alles darüber tragen Sie vollständig selbst. Der höchste Zuschuss, den ein Einfamilienhaus nach der heutigen Fassung erreichen kann, liegt bei 22.400 Euro, und zwar bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro.

Diese Aufstellung gilt erst seit dem 21. Juli 2026. An diesem Tag fiel der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 Prozent, der Effizienzbonus von 5 Prozent wurde ersatzlos gestrichen, der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse ebenfalls. Wer heute noch mit den alten Bausteinen rechnet, kommt auf einen Betrag, den es nicht mehr gibt.

Das Fachunternehmen und was wir übernehmen

Zum Antrag gehört die Bestätigung zum Antrag, ausgestellt von einem Fachunternehmen oder einer Energieberatung. Sie bescheinigt, dass die geplante Anlage die technischen Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Fehlt sie, wird der Antrag nicht bearbeitet.

Daraus folgt etwas Praktisches: Die technische Planung steht vor dem Antrag. Bei einer Wärmepumpe heißt das, dass Heizlast, Vorlauftemperatur und Aufstellort geklärt sind, bevor der Antrag herausgeht. Wer erst beantragt und dann überlegt, welches Gerät überhaupt passt, hat die Reihenfolge ein zweites Mal gedreht.

Nach dem Einbau folgt das Gegenstück dazu. Sie geht zusammen mit den Rechnungen an die KfW, und erst danach wird ausgezahlt. Der Zuschuss ist also eine Erstattung und keine Vorauszahlung. Die Anlage muss zwischenzeitlich aus eigenen Mitteln oder über eine Finanzierung bezahlt werden.

Wir prüfen, welche Bausteine bei Ihnen greifen, bereiten den Antrag vor, sorgen über das ausführende Fachunternehmen für die Bestätigung zum Antrag und achten darauf, dass Vertrag, Antrag und Baubeginn zeitlich in der richtigen Folge stehen. Gefördert werden dabei Sie als Eigentümer, und der Bescheid ergeht auf Ihren Namen.

Die Montage führen Meisterbetriebe aus, die in unserem Auftrag arbeiten. Ihr Vertragspartner bleiben wir: ein Vertrag, eine Rechnung, ein Ansprechpartner für die Gewährleistung. Für die Förderung ist das kein Nebenaspekt, denn die Nachweise am Ende müssen zu dem Vertrag passen, den Sie unterschrieben haben.

Welche vier Fehler kosten den Zuschuss?

  • Der Auftrag ist schon erteilt. Oft formlos zugesagt, weil ein Montagetermin frei war. Auch eine solche Zusage kann bindend sein, und dann gilt das Vorhaben als begonnen.
  • Der Vertrag enthält keine Bedingung. Sie haben dann einen wirksamen Vertrag und im Zweifel keinen Zuschuss. Die Klausel gehört ins Dokument.
  • Die Zusage wird nicht abgewartet. Der Antrag allein genügt nicht. Zwischen Antragstellung und Zusage darf nicht gebaut werden, auch wenn der Termin drängt.
  • Die Steuerbescheide fehlen. Der Einkommensbonus verlangt die Nachweise für das zweite und dritte Jahr vor der Antragstellung. Besorgen Sie sie vorher.

Habe ich einen Anspruch auf die Förderung?

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Richtlinie beschreibt, was möglich ist. Über Ihren Fall entscheidet die KfW anhand Ihrer Unterlagen, und sie setzt die Höhe im Bescheid fest. Alles, was Sie vorher lesen, auch auf dieser Seite und in unserem Förderrechner, ist eine Überschlagsrechnung nach der heute geltenden Fassung.

Deshalb planen wir Angebote so, dass sie auch dann tragen, wenn ein Bonus nicht greift. Eine Wärmepumpe, die sich nur mit dem höchsten Fördersatz rechnet, ist keine gute Entscheidung.

Welche Bausteine bei Ihnen greifen und welche entfallen, zeigt der Förderrechner einzeln und mit Begründung, mitsamt Stand und Quelle der Sätze.

Welche weiteren Programme es gibt und wie sich Zuschuss und Kredit kombinieren lassen, steht auf der Seite zu Förderung und Finanzierung.

Fördersatz für Ihr Haus berechnen

Was wird uns dazu noch gefragt?

Wer stellt den Förderantrag, ich oder der Fachbetrieb?

Gefördert werden Sie als Eigentümer, und auf Ihren Namen ergeht auch der Bescheid. Den Weg dorthin übernehmen wir: prüfen, welche Bausteine greifen, Unterlagen zusammenstellen, auf die richtige Folge von Vertrag und Antrag achten. Vom ausführenden Fachunternehmen kommt die Bestätigung zum Antrag. Fehlt dieses Dokument, wird der Antrag gar nicht erst bearbeitet.

Was ist die Bestätigung zum Antrag?

Ein Dokument, das ein Fachunternehmen oder eine Energieberatung ausstellt. Es bescheinigt, dass die geplante Anlage die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt, und gehört zwingend zu den Antragsunterlagen. Nach dem Einbau folgt das Gegenstück, die Bestätigung nach Durchführung. Sie geht zusammen mit den Rechnungen an die KfW und löst die Auszahlung aus.

Warum sind 70 Prozent nicht der Fördersatz?

Weil 70 Prozent eine Kappungsgrenze sind und kein Regelwert. Die Bausteine sind 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und, je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen, ein Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent. Ohne Einkommensbonus ergibt das 46 Prozent, also deutlich unter dem Deckel. Mit Einkommensbonus liegt die Summe darüber und wird gekappt: auf 80 Prozent bei einem Einkommen bis 30.000 Euro, sonst auf 70. Wer 70 Prozent für seinen Fall einplant, ohne einen Einkommensbonus zu bekommen, liegt deutlich zu hoch.

Bekommen Vermieter die Heizungsförderung auch?

Die Grundförderung von 30 Prozent ja. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus setzen dagegen selbstgenutztes Eigentum voraus und entfallen bei vermieteten Objekten. Der Unterschied ist erheblich: 30 Prozent gegenüber 46, und gegenüber den gekappten 70 oder 80 Prozent, die ein selbstnutzender Haushalt unter der Einkommensgrenze erreicht. Bei mehreren Wohneinheiten steigen dafür die förderfähigen Höchstkosten.

Was passiert, wenn ich den Auftrag schon erteilt habe?

Dann gilt das Vorhaben nach den Regeln der Förderung als begonnen, und der Zuschuss ist für diese Maßnahme verloren. Eine nachträgliche Antragstellung heilt das nicht, und einen Teilbetrag gibt es dafür auch nicht. Sprechen Sie vor jeder Unterschrift über die Förderung. Ist bereits etwas unterschrieben, prüfen Sie zuerst, ob der Vertrag eine Klausel enthält, die ihn noch nicht wirksam werden lässt.

Wie fällt die Rechnung für Ihr Dach aus?

Der Artikel beantwortet die Frage allgemein. Für Ihr Haus hängt sie an Dachfläche, Ausrichtung, Verbrauch und Netzbetreiber.

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Schritt 1 von 8 Interesse

Was möchten Sie für Ihr Gebäude prüfen?

Mehrfachauswahl möglich, Sie legen sich damit auf nichts fest.

Um welches Gebäude geht es?
Wie ist Ihr Dach ausgerichtet?

Wenn Sie es nicht wissen, ist das kein Problem. Wir klären das bei der Dachprüfung.

Wie hoch ist Ihr Stromverbrauch im Jahr?

Die Zahl steht auf Ihrer letzten Stromrechnung. Eine Schätzung genügt uns.

Sind Sie Eigentümer der Immobilie?

Für die Anlage brauchen wir am Ende die Zustimmung des Eigentümers.

Wann möchten Sie starten?

Eine realistische Einschätzung hilft uns bei der Terminplanung. Sie ist nicht bindend.

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