Wärmepumpe im Altbau: funktioniert das?

Häufiger, als der schlechte Ruf vermuten lässt. Die Antwort hängt an einer einzigen Größe: der Vorlauftemperatur, mit der Ihr Haus an den kältesten Tagen warm wird. Kommt es mit etwa 55 Grad oder weniger aus, ist der Betrieb einer Luft-Wasser-Wärmepumpe wirtschaftlich. Das Baujahr sagt darüber nichts, weil zwei Häuser desselben Jahrgangs nach vierzig Jahren Sanierungsgeschichte nichts mehr gemeinsam haben. Belastbar klären lässt sich die Frage nur mit einer raumweisen Heizlastberechnung.

Sagt das Baujahr, ob eine Wärmepumpe passt?

Der Satz „Altbau und Wärmepumpe passen nicht zusammen“ hält sich, weil er kurz ist. Er hat nur einen Fehler: Die Jahreszahl beschreibt den Zustand bei der Fertigstellung.

Ein Haus von 1965 kann seither neue Fenster, ein gedämmtes Dach und eine gedämmte Kellerdecke bekommen haben. Ein Haus von 1998 kann noch weitgehend im Auslieferungszustand sein. Beide erscheinen in jeder Statistik unter ihrem Baujahr, und für die Frage, wie heiß das Heizungswasser sein muss, sagt diese Zahl nichts.

Dazu kommt ein zweiter Punkt, der selten mitgedacht wird: Die alte Heizung selbst ist kein Maßstab. Alte Gaskessel sind fast durchweg größer, als das Haus es braucht. Reserve war damals billig, also wurde sie mitbestellt. Wer die Wärmepumpe nach dem Typenschild des alten Kessels dimensioniert, übernimmt einen Fehler, der bisher nur niemandem aufgefallen ist.

Die Vorlauftemperatur, und wie Sie sie selbst prüfen

Eine Wärmepumpe hebt Wärme von draußen auf das Temperaturniveau Ihres Heizkreises. Je höher dieses Niveau liegt, desto mehr Strom kostet der Hub. Deshalb entscheidet eine messbare Größe: Wie heiß muss das Wasser in Ihren Heizkörpern sein, damit an den kältesten Tagen des Jahres alle Räume warm werden?

Der Richtwert liegt bei etwa 55 Grad. Unterhalb davon bleibt der Betrieb wirtschaftlich, und jedes Grad weniger verbessert die Arbeitszahl. Braucht ein Haus dauerhaft 70 Grad, ist eine Wärmepumpe zunächst die falsche Antwort, solange sich an den Heizflächen nichts ändert.

Das Gute daran: Sie können sich der Zahl nähern, bevor Sie irgendjemanden beauftragen. Senken Sie im Winter die Heizkurve Ihrer bestehenden Anlage in kleinen Schritten ab und schauen Sie über mehrere Tage, ob alle Räume mitkommen. Entscheidend sind die kalten Wochen. Der Wert, bei dem es gerade noch funktioniert, ist Ihr realer Bedarf. Die Werkseinstellung liegt fast immer darüber.

Warum braucht es eine Heizlastberechnung?

Der Selbstversuch liefert einen Hinweis. Für die Auslegung braucht es eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Raumweise ist dabei das entscheidende Wort: Eine Überschlagsrechnung nach Wohnfläche liefert eine Summe, aber die Summe hilft nicht, wenn ein einzelnes Zimmer an der Nordseite die nötige Vorlauftemperatur des ganzen Hauses nach oben zieht.

Aus dieser Rechnung fallen drei Ergebnisse, die man sonst nicht hat: die Größe der Wärmepumpe, die tatsächlich nötige Vorlauftemperatur und die Liste der Räume, deren Heizflächen zu klein sind.

Wer darauf verzichtet, hat keine Grundlage und legt im Zweifel nach oben aus. Das ist doppelt teuer. Eine zu große Wärmepumpe kostet in der Anschaffung mehr, und im Betrieb läuft sie in kurzen Intervallen. Dieses Takten kostet Lebensdauer und Effizienz zugleich. Fehlt die Heizlastberechnung im Angebot, hat niemand geprüft, ob die Anlage zum Haus passt. Fragen Sie danach, bevor Sie über Preise sprechen.

Was Ihre Heizkörper schaffen, und wo die Fußbodenheizung hilft

Bestandsheizkörper haben einen besseren Ruf verdient, als sie haben. Viele von ihnen wurden ebenso reichlich dimensioniert wie der Kessel und geben bei 50 Grad noch genug Wärme ab. Ein Heizkörper liefert bei niedrigerem Vorlauf zwar weniger Leistung, aber die vorhandene Reserve fängt einen Teil davon auf.

In der Praxis ist das Ergebnis der raumweisen Rechnung selten „alles passt“ und ebenso selten „nichts passt“. Meist sind es ein oder zwei Räume, die nicht mitkommen. Das Bad gehört häufig dazu, weil dort eine höhere Raumtemperatur gewünscht ist, und ein Zimmer mit zwei Außenwänden. Für diese Räume reicht ein größerer Heizkörper oder ein Modell mit Ventilator, und der Rest bleibt, wie er ist.

Eine Fußbodenheizung macht dieselbe Arbeit über eine viel größere Fläche und kommt deshalb mit deutlich niedrigeren Temperaturen aus. Sie ist ein echter Vorteil und der Grund, warum Neubauten unkompliziert sind. Sie ist aber keine Voraussetzung. Wer für die Wärmepumpe sämtliche Böden öffnet, saniert das Haus. Die Mehrkosten dafür holt die Stromersparnis in aller Regel nicht ein.

Welche Vorarbeiten lohnen sich vor dem Heizungstausch?

Es gibt drei Maßnahmen, die vor einem Heizungstausch fast immer sinnvoll sind und die zusammen weniger kosten als eine einzige Fehlentscheidung bei der Anlagengröße:

  • Hydraulischer Abgleich. In vielen Bestandsgebäuden wurde er nie gemacht. Die Folge ist, dass einzelne Räume unterversorgt sind und die Regelung das mit einer hohen Vorlauftemperatur für das ganze Haus ausgleicht. Der Abgleich bringt die Verteilung in Ordnung und senkt damit genau die Größe, auf die es ankommt.
  • Einzelne Heizkörper tauschen. Gezielt dort, wo die Berechnung eine Lücke zeigt, und nicht flächendeckend.
  • Thermostatventile prüfen. Alte, schwergängige Ventile arbeiten gegen jede Regelung, egal welche Wärmeerzeugung dahintersteht.

Dämmung wirkt ebenfalls, steht aber selten am Anfang. Sie senkt die Heizlast und damit die nötige Vorlauftemperatur, kostet jedoch ein Vielfaches der drei Punkte oben. Sinnvoll ist sie dort, wo ohnehin gebaut wird oder wo die Berechnung eine große Lücke ausweist. Als Bedingung dafür, dass eine Wärmepumpe überhaupt läuft, wird sie deutlich zu oft genannt.

Was die Rechnung trägt: Förderung und eigener Strom

Für den Heizungstausch gibt es Geld von der KfW, im Zuschussprogramm 458. Der Satz setzt sich aus Bausteinen zusammen: 30 Prozent Grundförderung für jede förderfähige Wärmepumpe, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten Heizung, und 30 Prozent Einkommensbonus, ebenfalls nur bei Selbstnutzung und nur, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bei höchstens 40.000 Euro liegt.

Für die meisten Haushalte greifen die ersten beiden, das ergibt 46 Prozent. Kommt der Einkommensbonus dazu, ergeben die Bausteine rechnerisch bis zu 86 Prozent, ausgezahlt werden aber höchstens 70 Prozent. Nur wer selbst im Haus wohnt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro hat, kommt auf 80 Prozent. Mit einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt verschiebt sich diese Grenze auf 40.000 Euro. Die 70 Prozent sind damit eine Kappung und keine Zielmarke. Bezugsgröße sind außerdem die förderfähigen Höchstkosten, bei einem Einfamilienhaus 28.000 Euro. Der höchste erreichbare Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro, alles darüber zahlen Sie aus eigener Tasche. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine geänderte Richtlinie: Der Klimageschwindigkeitsbonus fiel von 20 auf 16 Prozent, den Effizienzbonus gibt es nicht mehr.

Die laufenden Kosten senkt eine Photovoltaikanlage. Für eingespeisten Strom gibt es auf die ersten 10 Kilowattpeak 7,70 Cent je Kilowattstunde, für eine Kilowattstunde aus dem Netz zahlen Sie ein Mehrfaches davon. Läuft eine Wärmepumpe im Haus, steigt deshalb der Anteil des Solarstroms, der im Haus bleibt: Unser Photovoltaik-Rechner setzt dafür acht Prozentpunkte mehr Eigenverbrauch an. Den kompletten Wärmestrom liefert das Dach nicht, dafür stehen Bedarf und Ertrag zu weit auseinander im Jahr. Was übrig bleibt, ist ein Anteil, der sich über die Laufzeit der Anlage aufaddiert.

Den vollständigen Überblick über Zuschuss, Kredit und Nullsteuersatz gibt die Seite zu Förderung und Finanzierung.

Wann passt eine Wärmepumpe nicht?

Es gibt Häuser, bei denen die Antwort Nein lautet, und wir sagen das lieber vor dem Angebot. Wenn ein Gebäude auch nach hydraulischem Abgleich und angepassten Heizflächen deutlich über 55 Grad braucht, wird der Betrieb dauerhaft teuer, und keine Förderung gleicht das über zwanzig Jahre aus.

Der zweite Fall ist praktischer Natur. Für die Außeneinheit braucht es einen Platz mit genügend Abstand zu Schlafräumen und Nachbargrenzen, für Hydraulik und Pufferspeicher braucht es Raum im Haus. Fehlt beides, geht es nicht mehr um die Heizlast, sondern um den Grundriss. Und wenn ohnehin eine größere Sanierung ansteht, sollten Heizung und Gebäudehülle in einem Zug geplant werden.

Die Planung, den Förderantrag und die Steuerung des Projekts übernehmen wir. Den Einbau führen Meisterbetriebe aus, die in unserem Auftrag arbeiten. Ihr Vertragspartner bleiben wir: ein Vertrag, eine Rechnung, ein Ansprechpartner für die Gewährleistung.

Wie hoch der Zuschuss in Ihrem Fall ausfällt, zeigt der Förderrechner. Er weist jeden Baustein einzeln aus, auch die, die bei Ihnen nicht greifen, und nennt zu jedem Satz Stand und Quelle.

Fördersatz für Ihr Haus berechnen

Was wird uns dazu noch gefragt?

Woran erkenne ich, ob mein Haus eine niedrige Vorlauftemperatur schafft?

Am zuverlässigsten an einem eigenen Versuch im Winter. Senken Sie die Heizkurve Ihrer bestehenden Heizung in kleinen Schritten ab und beobachten Sie über mehrere kalte Tage, ob alle Räume noch warm werden. Der tiefste Wert, bei dem das gelingt, ist ein sehr guter Hinweis auf die nötige Vorlauftemperatur. Der Versuch ersetzt keine Heizlastberechnung, kostet aber nichts und lässt sich in jedem Haus durchführen.

Muss ich vor einer Wärmepumpe erst dämmen?

In den meisten Fällen nicht. Dämmung senkt die Heizlast und damit die nötige Vorlauftemperatur, ist aber selten die Voraussetzung dafür, dass eine Wärmepumpe überhaupt läuft. Häufig bringt ein hydraulischer Abgleich zusammen mit dem Tausch von ein bis zwei Heizkörpern denselben Effekt zu einem Bruchteil der Kosten. Sinnvoll ist die Reihenfolge andersherum: erst rechnen, dann entscheiden, welche Maßnahme wirklich nötig ist.

Brauche ich für eine Wärmepumpe eine Fußbodenheizung?

Nein. Eine Fußbodenheizung verteilt die Wärme über eine sehr große Fläche und kommt deshalb mit niedrigeren Vorlauftemperaturen aus als ein Heizkörper. Das ist ein Vorteil, keine Bedingung. Wer für eine Wärmepumpe sämtliche Böden aufreißt, macht aus einem Heizungstausch eine Kernsanierung, deren Mehrkosten sich über die Stromersparnis in aller Regel nicht zurückholen lassen.

Lässt sich die Heizlast aus dem Gasverbrauch ableiten?

Als Plausibilitätsprüfung ja, als Auslegungsgrundlage nein. Die Abrechnungen der letzten drei Jahre zeigen einen gemessenen Verbrauch und sind damit belastbarer als jede Schätzung nach Wohnfläche. Sie sagen aber nichts darüber, wie sich die Wärme auf die einzelnen Räume verteilt. Genau das entscheidet, welche Heizkörper mit niedrigerer Vorlauftemperatur zurechtkommen und welche nicht.

In welchen Häusern passt eine Wärmepumpe wirklich nicht?

Wenn ein Gebäude auch nach hydraulischem Abgleich und angepassten Heizflächen dauerhaft deutlich über 55 Grad Vorlauf braucht, ist der Betrieb teuer und die Anlage in schlechtem Zustand. Dazu kommen praktische Ausschlüsse: kein Aufstellort mit ausreichendem Abstand zu Schlafräumen und Nachbargrenzen, kein Platz für Hydraulik und Pufferspeicher, oder eine ohnehin geplante Kernsanierung, nach der sich alle Vorzeichen ändern.

Wie fällt die Rechnung für Ihr Dach aus?

Der Artikel beantwortet die Frage allgemein. Für Ihr Haus hängt sie an Dachfläche, Ausrichtung, Verbrauch und Netzbetreiber.

  • Wir sagen auch, wenn sich Ihr Dach nicht lohnt
  • Alle Annahmen der Rechnung liegen offen
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Schritt 1 von 8 Interesse

Was möchten Sie für Ihr Gebäude prüfen?

Mehrfachauswahl möglich, Sie legen sich damit auf nichts fest.

Um welches Gebäude geht es?
Wie ist Ihr Dach ausgerichtet?

Wenn Sie es nicht wissen, ist das kein Problem. Wir klären das bei der Dachprüfung.

Wie hoch ist Ihr Stromverbrauch im Jahr?

Die Zahl steht auf Ihrer letzten Stromrechnung. Eine Schätzung genügt uns.

Sind Sie Eigentümer der Immobilie?

Für die Anlage brauchen wir am Ende die Zustimmung des Eigentümers.

Wann möchten Sie starten?

Eine realistische Einschätzung hilft uns bei der Terminplanung. Sie ist nicht bindend.

Wo steht das Gebäude?

Die Postleitzahl brauchen wir, um regionale Förderprogramme und den zuständigen Netzbetreiber zu prüfen.

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